Bewerbung: Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zum Masterstudiengang Angewandte Theaterwissenschaft erfordert einen einschlägigen Bachelor-Abschluss im Fach Theaterwissenschaft bzw. einen vergleichbaren Abschluss in einem theaterrelevanten Studienfach, eine künstlerische Eignungsprüfung, die deutlich vor der Bewerbung abzulegen ist, sowie den Nachweis von Englischkenntnissen. Das bisherige Studium muss sich im Wesentlichen und überwiegend mit Theater, Medien und/oder performativen Künsten in Praxis und/oder Theorie beschäftigt haben und mindestens 180 CP umfassen.
Eignungsprüfung
Sie müssen eine Eignungsprüfung ablegen, wenn Sie sich in den Masterstudiengang Angewandte Theaterwissenschaft einschreiben möchten. Diese muss vor und zusätzlich zur formalen Bewerbung zum Studium abgelegt werden.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Webseiten des Instituts für Angewandte Theaterwissenschaft:
Künstlerische Eignungsprüfung für den M.A. Angewandte Theaterwissenschaft
Sprachvoraussetzungen
Der Zugang zum Masterstudiengang Angewandte Theaterwissenschaft setzt den Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus, insbesondere durch:
- Schulzeugnis (Nachweis der (Fremd-)Sprache Englisch über mindestens 6 Lernjahre bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt);
- Sprachtest IELTS: min. Note 5.5;
- Sprachtest TOEFL (iBT, 0–120 Punkte): min. 72 Punkte;
- Sprachtest TOEFL (ITP Level 1, 310–677 Punkte): min. 543 Punkte;
- Sprachtest TOEFL (pBT, 310–677 Punkte): min. 543 Punkte;
- Sprachtest PTE Academic (10–90 Punkte): min. 59 Punkte;
- Sprachtest TOEIC (10–990 Punkte): min. 785 Punkte;
- Sprachtest telc: B2-Zertifikat;
- Sprachtest UNIcert II Zertifikat;
- Sprachtest Cambridge IGCSE: B2 Zertifikat.
Wird der Nachweis nach Satz 1 bei der Einschreibung nicht geführt, erfolgt die Einschreibung gemäß § 60 Abs. 4 Satz 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2021 (HessHG) unter dem Vorbehalt des Nachweises bis zum Ende des 2. Fachsemesters. Werden die vorausgesetzten Sprachkenntnisse nicht vor Ablauf des 2. Fachsemesters nachgewiesen, erlischt die Einschreibung für den Bachelorstudiengang ATW zum Ende des 2. Fachsemesters.
Über die Anerkennung der Fremdsprachenvoraussetzungen von Bewerberinnen und Bewerbern, die eine im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung bzw. einen Bachelor- bzw. äquivalenten Abschluss nachweisen, entscheidet der Prüfungsausschuss.