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Kooperation mit ECCHR in Drohnen-Verfahren vor BVerwG & BVerfG

Prof. Dr. Thilo Marauhn, Daniel Mengeler und Vera Strobel unterstützen zusammen mit dem European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR) die Familie Bin Ali Jaber bei ihrer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen US-amerikanischer Drohnenangriffe im Jemen mittels der in Deutschland belegenen US-amerikanischen Ramstein Air Base. Im Sommer 2012 waren zwei Mitglieder der Familie Bin Ali Jaber im jemenitischen Dorf Khashamir durch US-Drohnen getötet worden. Das ECCHR ist eine unabhängige und gemeinnützige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin, die sich mit juristischen Mitteln für die weltweite Durchsetzung von Menschenrechten und anderen Regeln des Völkerrechts einsetzt. Mehr Informationen zu den Hintergründen des Falles finden sich hier.

Die Beratung durch das Gießener Team vor und während der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bezog sich vor allem auf Elemente der Schutzpflichtdogmatik und das humanitäre Völkerrecht.

 

Bildquelle: https://twitter.com/ECCHRBerlin/status/1331524315318247425

Nach der mündlichen Verhandlung am 25. November 2020 vor dem BVerwG in Leipzig, in der Prof. Dr. Thilo Marauhn als einer der Bevollmächtigten im Verfahren auftrat, erging am selben Tag das Urteil des BVerwG. In diesem erkannte das Gericht – trotz der Verneinung eines individuellen Schutzanspruches der jemenitischen Kläger gegenüber der Bundesregierung – grundsätzlich die Möglichkeit extraterritorialer Schutzpflichten und deren Einklagbarkeit an. Ausführliche Stellungnahmen von Vera Strobel zu dem Urteil finden sich auf dem JuWiss Blog und dem PRIF Blog.

Nach dem schriftlichen Urteil des BVerwG hat das Team das ECCHR und den Klägerbevollmächtigten bei der Verfassung und Recherche für die Verfassungsbeschwerde unterstützt. Nach deren Einreichung wird derzeit der Verfahrensverlauf vor dem BVerfG abgewartet.