Annerkennung und Bescheinigung
Mit erfolgreicher Absolvierung der Mediationsausbildung (Präsenzkurs 120 Stunden) sind Sie berechtigt, als Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin gem. § 7a BORA die Zusatzbezeichnung Mediator/Mediatorin zu führen; vgl. im Übrigen § 5 MediationsG.
Um sich nach der Ausbildungsverordnung als zertifzierter Mediator/zertifizierte Mediatorin bezeichnen zu dürfen, müssen Sie nach erfolgreiche Teilnahme am Präsenzkurs des IAJ noch eine Mediation/Co-Mediation sowie im Anschluss daran einen Supervision durchführen. Erst dann ist die Ausbildung zum zertifizierten Mediator/zertifizierten Mediatorin abgeschlossen und kann so auch bescheinigt werden.
Nach der erfolgreicher Teilnahme des Präsenzkurs wird vom IAJ über den besuchten 120-Stunden Kurs eine Bescheinigung ausgestellt. Diese führt die Inhalte des Ausbildung auf. Sie erhalten ferner nach jedem absolvierten Modul eine Teilnahmebescheinigung.