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Annerkennung und Bescheinigung

Mit erfolgreicher Absolvierung der Mediationsausbildung (Präsenzkurs 120 Stunden) sind Sie berechtigt, als Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin gem. § 7a BORA die Zusatzbezeichnung Mediator/Mediatorin zu führen; vgl. im Übrigen § 5 MediationsG.

 

Um sich nach der Ausbildungsverordnung als zertifizierter Mediator/zertifizierte Mediatorin bezeichnen zu dürfen, müssen Sie nach erfolgreiche Teilnahme am Präsenzkurs des IAJ mit 130 nachzuweisenden Zeitstunden (plus 30 Stunden Eigenstudium) noch fünf Mediationen/Co-Mediationen sowie im Anschluss daran jeweils eine Supervision durchführen. Erst dann ist die Ausbildung zum zertifizierten Mediator/zertifizierten Mediatorin abgeschlossen und kann so nach Nachweis aller Supervisionsbescheinigungen durch das IAJ bescheinigt werden.

Nach der erfolgreichen Teilnahme des Präsenzkurses wird vom IAJ über den besuchten Kurs eine Bescheinigung ausgestellt. Diese führt die Inhalte der Ausbildung auf. Sie erhalten ferner nach jedem absolvierten Modul eine Teilnahmebescheinigung.