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Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Fachärztin/-arzt

Diese Bescheinigung ist unverzüglich nach Feststellung der Prüfungsunfähigkeit beim Prüfungsamt Rechtswissenschaft einzureichen. Die Kosten für das haus-/fachärztliche Attest, eine eventuelle amtsärztliche Überprüfung der Diagnosestellung und/oder gegebenenfalls ein amtsärztliches Attest trägt die/der Studierende.

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