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Wichtige Information: CP für Veranstaltungen (Teilnahmescheine/"Sitzscheine") ab WS 17/18

Wichtige Information für die Einbringung von Veranstaltungen des FB 01 in modularisierten Studiengängen

Liebe Studierende der modularisierten Studiengänge,

 

Für den Besuch von Veranstaltungen (reine Präsenz, Teilnahmescheine) werden ab WS 17/18 einheitlich 2 CP ausgewiesen.

 

Die Vergabe von bis zu 3 CP, wie nach der Schwerpunktbereichsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft für Studierende anderer Fachbereiche grundsätzlich möglich, soll ab WS 17/18  nur noch bei zusätzlicher Leistung (insbes. einer zusätzlichen Prüfung!) möglich sein.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei der Erlangung von "Sitzscheinen" abseits von Modulen bewegen und die Frage des Ob und Wie eines sog. "Sitzscheins" sowie die Zulassung zur Veranstaltung mit der Dozentin bzw. dem Dozenten im Vorfeld der Veranstaltung von Ihnen abzuklären ist.

 

Diese Regelung ist insbesondere für Studierende des FB 02 relevant, gilt in entsprechender Weise aber für alle Studierenden anderer Fachbereiche.