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Nebenfach Familienrecht (30 CP)

Das Nebenfachstudium „Familienrecht“ führt Sie im ersten Semester mit einer Vorlesung in das Privatrecht ein. Dort werden Ihnen die Grundlagen des deutschen Zivilrechts verdeutlicht, insbesondere die Systematik der ersten drei Bücher des BGB in ihrem Regelungszusammenhang, das Anspruchssystem, die Rechtsgeschäftslehre sowie grundlegende juristische Arbeitstechniken. Dieses Wissen wird praktisch vertiefend umgesetzt durch Einüben der Fallbearbeitung in den vorlesungsbegleitenden Tutorien (Kleingruppen nach dem sog. „Gießener Modell“). Im zweiten Semester lernen Sie das Allgemeine Schuldrecht (Grundlagen und Regelungsbereich, Schuldverhältnisse) kennen und hiermit Grundlagen, Begründung, Inhalt, Beendigung sowie Leistungsstörungen in Schuldverhältnissen. Nach dieser Grundsteinlegung für den Besuch der im dritten Semester anschließenden Vorlesung „Grundzüge des Familienrechts“ können Sie in diesem Modul wahlweise Kenntnisse zum Ehescheidungs- und Scheidungsfolgenrecht erlangen bzw. vertiefen oder sich eine juristische Schlüsselqualifikation durch den Besuch der Veranstaltung „Gesprächsführung – Mediation – Verhandlungsmanagement“ aneignen. Das Modul „Vertiefung im Familienrecht“ rundet Ihr Nebenfachstudium durch Inhalte im „Sachenrecht“ ab.

Das Nebenfach Familienrecht kann zum Winter- und im Sommersemester aufgenommen werden. Bei Beginn im Sommersemester folgen Sie einem angepassten Studienverlauf (vgl. im Detail in den jeweils aktuellen Studienverlaufsplänen der Nebenfachordnung des FB 01).

Das Nebenfach Familienrecht umfasst den Besuch folgender Module:

Grundlagen des Zivilrechts (NF 8)

Vertiefung im Zivilrecht (NF 9)

Familienrecht (NF 17)

Vertiefung im Familienrecht (NF 18)

 

 

Weitere Informationen (insb. Studienverlaufsplan und die konkreten Modulbeschreibungen) finden Sie in der Nebenfachordnung des FB 01 (s. Downloadbereich).