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Nebenfach Öffentliches Recht (30 CP) - zum WS 22/23 eingestellt

Das Nebenfach Öffentliches Recht 30 CP (G. Jura im BA-Nebenfach – Öffentliches Recht (30 CP)) wird ab dem WS 22/23 nicht mehr angeboten.

 

Im Nebenfachstudium „Öffentliches Recht“ erhalten Sie im Grundmodul zunächst die Grundlagen des Öffentlichen Rechts durch die Vorlesung „Einführung in das Öffentliche Recht“ vermittelt. Je nach Studienbeginn im Winter- oder Sommersemester werden Ihnen in den ersten beiden Semestern zunächst die „Grundrechte“ oder das „Staatsorganisationsrecht“ nahegebracht, im ersten Semester mit begleitenden Arbeitsgemeinschaften zur didaktischen Aneignung der juristischen Falllösungstechnik. Der weiteren Vertiefung Ihres bereits erworbenen Wissens dient im zweiten/dritten Semester die Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht“; hier begegnen Sie u.a. den Handlungsformen der Verwaltung (insbesondere dem Verwaltungsakt und dem öffentlich-rechtlichen Vertrag), dem Verwaltungsverfahren, der Verwaltungsorganisation sowie den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Ihr Nebenfachstudium können Sie ab dem dritten/vierten Semester vertiefen durch selbstgewählte Schwerpunktsetzung in den Bereichen „Steuerrecht I“, „Grundzüge des Öffentlichen Wirtschaftsrechts“ bzw. „Umweltrecht I“ (Vorlesungen).

 

Das Nebenfach Öffentliches Recht 30 CP umfasst den Besuch folgender Module:

Grundlagen des Öffentlichen Rechts (NF 6)

Vertiefung im Öffentlichen Recht (NF 7)

Vertiefung im Öffentlichen Recht komplementär (NF 7)

Grundzüge des Besonderen Verwaltungsrechts (NF 19)

 

 

 Weitere Informationen (insb. Studienverlaufsplan und die konkreten Modulbeschreibungen) finden Sie in der Nebenfachordnung des FB 01 (s. Downloadbereich).