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Nebenfach Völkerrecht (30 CP)

Wenn Sie sich für Jura im Nebenfach „Völkerrecht“ entscheiden, so erhalten Sie in Ihrem ersten Semester mit dem Besuch der Vorlesungen „Völkerrecht I“ und „Europarecht I“ Einblick in die juristische Arbeitstechnik (Falllösung, Recherche, Gutachtenstil) sowie in die Rechtsmaterien des Völker- und Europarechts in ihren Grundlagen. Das theoretische Wissen wird didaktisch und inhaltlich durch vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaften vertieft, in denen die juristische Fallbearbeitung eingeübt wird. Im ersten bis dritten Semester können Sie in dem Aufbaumodul „Recht der Internationalen Organisationen“ Ihr Grundlagenwissen durch die Vorlesungen „Europarecht II“ und „Völkerrecht II (Recht der Vereinten Nationen)“ vertiefen; dies wird begleitet durch eine Exkursion zu einer internationalen Organisation, verbunden mit einem Kurzreferat oder einem Exkursionsbericht. Im Abschlusssemester (3. Nebenfachsemester) eignen Sie sich die Materie des Wirtschaftsvölkerrechts (Institutionelles und materielles Wirtschaftsvölkerrecht) mit dem Ziel an, eigenständig mit völkerrechtlichen Problemstellungen umgehen zu können.

Das Nebenfach Völkerrecht kann ausschließlich zum Wintersemester aufgenommen werden.

 

Das Nebenfach Völkerrecht umfasst den Besuch folgender Module:

Grundlagen des Völker- und Europarechts (NF 14)

Recht der Internationalen Organisationen (NF 15)

Institutionelles und materielles Wirtschaftsvölkerrecht (NF 16)

 

 

Weitere Informationen (insb. Studienverlaufsplan und die konkreten Modulbeschreibungen) finden Sie in der Nebenfachordnung des FB 01 (s. Downloadbereich).