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"Corona-Freiversuch"

Zusätzlicher Prüfungsversuch in nicht bestandenen Klausuren und mündlichen Prüfungen ab dem 12.03.2020 während der Dauer der Pandemie

Liebe Studierende,


am 15.07.2020 hat der Senat die sog. Freiversuchsregelung beschlossen, der zufolge in Prüfungen ohne mehrwöchige Bearbeitungsdauer - also nicht in Hausarbeiten und anderen schriftlichen Arbeiten ohne Aufsicht (z.B. Seminararbeiten) - ab dem 12.03.2020 ein zusätzlicher Versuch eingeräumt wird. Dies gilt somit auch für unsere Zwischenprüfungsklausuren und mündlichen Schwerpunktbereichsprüfungen und damit für die gesamte Schwerpunktbereichsprüfung, nicht aber allein für die wissenschaftliche Examenshausarbeit im Schwerpunktbereich.


Bitte beachten Sie: Der Freiversuch wurde zwischenzeitlich auch für Hausarbeiten und damit die Examenshausarbeit im Schwerpunktbereich eingeführt - nähere Informationen sind hier verfügbar.


Beruht das Nichtbestehen jedoch auf einem Täuschungsversuch, wird der Freiversuch nicht gewährt.


Die Regelung (§ 4 Abs. 4) ist - in der früheren und aktuellen Fassung - hier zu finden.


Beste Grüße

Volker Stiebig