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Zwischenprüfung - "Corona-Exit" und Wiederholungsklausuren im SS 2020

- Update 24.06.2020 -

Liebe Studierende,


wer in den regulären Klausurterminen in der Woche vom 20. bis 24.07.2020 vom "Corona-Exit" Gebrauch macht, ist trotzdem zur Teilnahme an dem bzw. den betreffenden Wiederholungstermin(en) in der Zeit vom 31.08. bis 03.09.2020 verpflichtet und muss sich zu diesem bzw. diesen Terminen anmelden. Sie können von der Exit-Option entweder in allen oder nur in einer, zwei oder drei der vier regulären Klausuren Gebrauch machen.

Für die Wiederholungsklausuren gibt es keinen Corona-Exit, da sich die Situation trotz einiger Hotspots insgesamt derart beruhigt hat, dass Sie versuchen sollten, mit jedenfalls einer der beiden Klausurmöglichkeiten die Vorlesungen aus dem Sommersemester abzuschließen.

Allerdings gehen wir davon aus, dass aufgrund der Pandemie ein zusätzlicher Klausurversuch (Freiversuch) für den Fall des Nichtbestehens einer Klausur gewährt werden wird (sog. Fehlversuch, KEINE Verbesserungsoption), so dass Ihnen - außer der zeitlichen Verzögerung Ihres Studiums - kein Nachteil entstehen wird. Eine entsprechende Regelung liegt dem Senat zur Entscheidung vor und wird nach unserer Einschätzung auch beschlossen werden. Sobald die zentrale Satzung entsprechend geändert ist, werden wir Sie neu informieren und bitten wiederum, bis dahin von Nachfragen abzusehen.

Wer die reguläre Klausur nicht besteht, kann daher entweder die Wiederholungsklausur nutzen oder an der Klausur zum nächstmöglichen regulären Termin teilnehmen. Dieser findet für "Einführung in das 
Privatrecht" schon im WS 2020/21, für die drei anderen Klausuren erst wieder im SS 2021 statt. Wer an der Wiederholungsklausur teilnimmt, kann, sofern die Fehlversuchsregelung in Kraft tritt, bei 
Nichtbestehen der Klausur zum nächstmöglichen regulären Termin erneut teilnehmen.

Wer (wegen des Corona-Exit) nur an der Wiederholungsklausur teilnimmt und diese NICHT besteht, kann bei Einführung der Fehlversuchsregelung ebenfalls zum nächstmöglichen regulären (!) Termin erneut an der betreffenden Klausur teilnehmen. Beachten Sie bitte, dass Sie sich auch dann, wenn Sie vom Corona-Exit Gebrauch machen, bis 09.07.2020 zu der bzw. den betreffenden regulären Klausur(en) anmelden müssen.


Beste Grüße

i.A. Volker Stiebig