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Zwischenprüfung - Eintragung "Corona-Freiversuche"; Nichtteilnahme; Wiederholungsklausuren

Eintragung "Corona-Freiversuche" und Handhabung der Nichtteilnahme; Anmeldung zu Wiederholungsklausuren und Teilnahmeberechtigung auch bei freiwilliger Exmatrikulation

Liebe Studierende,

die in den regulären Klausuren des aktuellen Semesters angefallenen "Corona-Freiversuche" werden nach aktueller Planung für alle Klausuren in einem Durchgang am Freitag dieser Woche in FlexNow eingetragen, sodass sie bei Beginn der Anmeldefrist zu den Wiederholungsklausuren bereits in FlexNow hinterlegt sein werden.

Wer trotz Anmeldung nicht an einer oder mehreren Klausuren teilgenommen hat, bekommt - aufgrund der auch im aktuellen Semester geltenden Befreiung von der Teilnahmepflicht - wieder ein Attest eingetragen, das dazu führt, dass kein Fehlversuch vorliegt (der betreffende Versuch wird dann in FlexNow "genullt"). Ein Attest braucht hierfür nicht vorzuliegen!

Die Anmeldefrist für die Wiederholungsklausuren beginnt am 28.03. (7.00 Uhr) zu laufen und endet am 31.03. um 12.00 Uhr (!). Beachten Sie bitte wieder, dass es sich um eine sog. Ausschlussfrist handelt, sodass nach Fristablauf keine Anmeldung mehr möglich ist!

Ob auch eine Abmeldung über Stud.IP geschaltet werden wird, wird noch rechtzeitig per Rundmail mitgeteilt werden. Wie in der Vergangenheit ist die Abmeldung jedoch ggf. zur erleichterten Organisation seitens der Professuren gedacht. Da keine Teilnahmeverpflichtung an den Klausuren besteht, führt eine Nichtteilnahme trotz Anmeldung nicht zu einem Fehlversuch!

Alle Wiederholungsklausuren zählen noch in das WS 2021/22. Wer zum Klausurtermin bereits exmatrikuliert ist, darf daher trotzdem an ihnen teilnehmen.

Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wünschen wir schon jetzt viel Erfolg!

Beste Grüße
Volker Stiebig