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Ausweitung des Mutterschutzes auf Studierende

durch das neue MuSchG ab 01.01.18

Liebe Studierende,

 

auch von hier aus sei auf unten stehende Rundmail und das dort verlinkte Rundschreiben hingewiesen.

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: mita-recht-request@lists.uni-giessen.de [mailto:mita-recht-request@lists.uni-giessen.de] Im Auftrag von Rundschreiben der JLU

Gesendet: Mittwoch, 17. Januar 2018 21:02

An: prof+mita+stud/alle

Betreff: Ausweitung des neuen Mutterschutzgesetzes ab 01.01.2018 auf Studierende

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Auftrag der Kanzlerin teile ich Ihnen mit, dass ab 01.01.2018 das neue Mutterschutzgesetz gilt. Dieses Gesetz sieht eine Ausweitung des bestehenden Mutterschutzes auch auf Studierende vor.

 

Nähere Informationen und die Vorgehensweise entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben Nr. 2018/03.

 

Das Rundschreiben finden Sie unter:

 

http://www.uni-giessen.de/org/admin/dez/b/runds_jlu_intern/rundschreiben-2018-03/view

 

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

 

Dr. Dagmar Steffens

Abteilungsleitung Dezernat B, Abteilung B3 - Sicherheit und Umwelt -

 

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für Rückfragen: Dr. Dagmar Steffens/ Dezernat B - Abteilung B3; E-Mail: dagmar.steffens@admin.uni-giessen.de