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Zwischenprüfung - Anmeldefrist Wiederholungsklausuren; weitere Informationen

Die Anmeldung ist vom 25. bis 29.03.21, 16.00 Uhr (!), möglich.

Liebe Studierende,

die Anmeldung zu den Wiederholungsklausuren der Zwischenprüfung ist in der Zeit vom 25. bis 29.03.21, 16.00 Uhr, möglich.

Sie können an den Klausuren "Verfassungsrecht: Grundrechte", "Sachenrecht", "Allgemeines Verwaltungsrecht" und "Strafrecht BT II" - aufgrund der aktuellen Befreiung von der Teilnahmepflicht - aber auch erst zum regulären Termin im WS 2021/22 teilnehmen, sei es als Erstversuch (wenn Sie nicht am regulären Termin im aktuellen Semester teilgenommen haben), sei es zur Wiederholung. In diesem Fall dürfen Sie jetzt nichts mehr unternehmen und müssen sich dann während der im WS 2021/22 laufenden Frist zum regulären Termin anmelden. Die Frist wird zu Beginn des Wintersemesters bekannt gemacht werden.

Der reguläre Termin von "Einführung in das Privatrecht" wird dagegen bereits im SS 2021 wieder angeboten. An dieser Klausur, die jedes Semester stattfindet, kann daher schon im SS 2021 erneut teilgenommen werden.

Beste Grüße
Volker Stiebig