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Zwischenprüfung - Wiederholungsklausuren

"Schieben" und "Corona-Freiversuch"

Liebe Studierende,

wie bereits mitgeteilt wurde, läuft die Anmeldefrist für die Wiederholungsklausuren in diesem Semester vom 25. bis 27.08. Darauf, dass es sich um eine Ausschlussfrist handelt, nach deren Ablauf keine Anmeldung mehr möglich ist, sei hiermit nochmals hingewiesen.

Folgendes gilt für das "Schieben" des Wiederholungsversuchs (§ 6 Abs. 6 Zwischenprüfungsordnung) (unten 1a und 2a) sowie die Wahrnehmung des "Corona-Freiversuchs" in diesem Semester (unten 1b und 2b).

Der "Corona-Freiversuch" ist nicht in der Zwischenprüfungsordnung des Fachbereichs (sondern der "Corona-Satzung" der JLU) geregelt und kann somit nicht nach § 6 Abs. 6 Zwischenprüfungsordnung "geschoben" werden. § 6 Abs. 6 Zwischenprüfungsordnung gilt vielmehr lediglich für den ersten Wiederholungsversuch. Der Corona-bedingte zusätzliche Wiederholungsversuch muss dagegen zum nächstmöglichen Termin, zu dem die jeweilige Klausur angeboten wird, angetreten werden.

Es ergeben sich damit - je nachdem, ob "Einführung in das Privatrecht" oder eine oder mehrere der drei anderen Klausuren dieses Semesters betroffen ist bzw. sind - diese möglichen Konstellationen:


1) Einführung in das Privatrecht:

a) Sofern Sie in diesem Semester erstmalig teilgenommen und nicht bestanden haben, wurde zwar in FlexNow der Corona-Freiversuch aufgrund der Versuchszählung bereits vermerkt. Sie haben dann aber das Recht, die Wiederholung in das WS 2020/21 zu "schieben". Falls Sie schieben wollen, dürfen Sie in diesem Semester nichts mehr unternehmen, sondern müssen sich zum regulären Termin im WS 2020/21 anmelden.

b) Sofern Sie im WS 2019/20 im regulären Termin erstmalig nicht bestanden, die Wiederholung in das SS 2020 geschoben hatten und wiederum nicht bestanden haben, müssen Sie den Corona-Freiversuch zum Wiederholungstermin in diesem Semester antreten und sich vom 25. bis 27.08. anmelden.


2) Schuldrecht, Staatsorganisationsrecht und Strafrecht BT I:

a) Sofern Sie am regulären Termin in einer oder mehreren dieser drei Klausuren in diesem Semester erstmalig teilgenommen und nicht bestanden haben, wurde zwar in FlexNow der Corona-Freiversuch aufgrund der Versuchszählung bereits vermerkt. Sie haben dann aber das Recht, die Wiederholung in das SS 2021 zu "schieben". Falls Sie schieben möchten, dürfen Sie in diesem Semester nichts mehr unternehmen, sondern müssen sich zum regulären Termin im SS 2021 anmelden.

b) Sofern Sie im SS 2019 im regulären Termin erstmalig nicht bestanden, die Wiederholung in das SS 2020 geschoben hatten und wiederum nicht bestanden haben, müssen Sie den Corona-Freiversuch zum Wiederholungstermin in diesem Semester antreten und sich vom 25. bis 27.08. anmelden.


Hiervon unabhängig gilt, dass Sie zur Teilnahme am Wiederholungstermin verpflichtet sind, wenn Sie zur Teilnahme am regulären Termin verpflichtet gewesen wären und einen "Corona-Exit" vorgenommen haben. Auf welche Konstellationen dies zutrifft, wurde bereits per Rundmail mitgeteilt und kann hier nachgelesen werden.

Für die Klausuren wünschen wir Ihnen viel Erfolg!

Beste Grüße
Volker Stiebig