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Welche Hilfsmittel darf ich in den Klausuren der Fortgeschrittenenübungen verwenden?

Liebe Studierende,


einheitlich für die Zwischenprüfung, die Fortgeschrittenenübungen und die Schwerpunktbereichsprüfung gilt bezüglich Hilfsmitteln in der Prüfung am Fachbereich 01 folgende Regelung:

"Die Verwendung von Registern, einzelne Verweisungen auf Gesetze und Vorschriften und Unterstreichungen sind zulässig, sofern hierdurch keine systematische Kommentierung erfolgt."

Die Anmerkung von Wörtern sowie die Verwendung von Einlageblättern und Aufbauschemata sind damit vollends untersagt.


Mit freundlichen Grüßen

i.A. Stiebig
Dr. Volker Stiebig
Geschäftsführer des Prüfungsamts