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Wo erhalte ich welche Zeugnisse?

Über die erfolgreiche Teilnahme an der Zwischenprüfung wird automatisch ein Zeugnis erstellt, sobald sechs der acht Klausuren bestanden wurden. Im Falle des Bestehens weiterer Klausuren wird ein neues Zeugnis erstellt. Das Zeugnis kann beim Prüfungsamt abgeholt werden - während der Pandemie erfolgt ein postalischer Versand. Über den Zeitpunkt, ab dem die Zeugnisse fertiggestellt sind, informiert das Prüfungsamt per Aushang, auf seiner Homepage und per Newsletter, dessen Abonnement dringend empfohlen wird und durch Eintragung Ihrer E-Mail-Adresse auf dieser Seite (in der rechten Spalte unten) möglich ist.

Alle weiteren für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung relevanten Zeugnisse ("Scheine") werden von den Professuren ausgestellt, welche die jeweilige Veranstaltung durchgeführt haben.

Das Zeugnis über das Bestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung - als eigentliches Examenszeugnis - wird gegen Vorlage des Zeugnisses über das Bestehen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung vom Justizprüfungsamt in Frankfurt ausgestellt. Das Zeugnis der Schwerpunktbereichsprüfung wird mit bestandener Prüfung automatisch vom Prüfungsamt Rechtswissenschaft ausgestellt und postalisch an die im Zulassungsantrag zur Prüfung angegebene Adresse versandt.

Die Urkunde über den Hochschulgrad "Diplom-Juristin/Diplom-Jurist" ist im Dekanat zu beantragen. Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.