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Schwerpunktbereichsprüfung

Für alle Studierenden, die

  1. ihr Studium im WS 03/04 oder später begonnen haben oder

  2. ihr Studium vor dem WS 03/04 begonnen haben, aber deren Meldung zur juristischen Abschlussprüfung nicht bis zum 30.06.2006 erfolgt (bzw. erfolgt, jedoch rechtzeitig zurückgezogen worden) ist,

richtet sich die juristische Abschlussprüfung nun allein nach neuem Ausbildungsrecht, d.h. dem JAG vom 15. März 2004 (GVBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung und der JAO vom 25. Oktober 2004 (GVBl. I S. 316) in der jeweils geltenden Fassung.

Die "Erste (juristische) Prüfung" unterteilt sich danach in eine (staatliche) Pflichtfachprüfung und eine (universitäre) Schwerpunktbereichsprüfung.

Die universitäre Teilprüfung bezieht sich auf den von den Studierenden gewählten Schwerpunktbereich.

Die Abschlussnote der Schwerpunktbereichsprüfung, die  30 % der gesamten juristischen Abschlussprüfung ausmacht, setzt sich an der JLU Giessen zu zwei Dritteln aus einer Prüfungshausarbeit und zu einem Drittel aus einer mündlichen Prüfung zusammen.

Der Ablauf der Schwerpunktbereichsprüfung ist in der Schwerpunktbereichsordnung des Fachbereichs und in den vom Fachbereich erlassenen Verfahrensregelungen zur Schwerpunktbereichsordnung normiert.