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Was mache ich, wenn ich durch eine Klausur durchgefallen bin?


Zu jeder Abschlussklausur wird ein zweiter Prüfungstermin angeboten  (§ 6 Abs. 6 Satz 2 ZwrPO). Wer im regulären Termin "durchgefallen" ist, kann somit im selben Semester erneut an der betreffenden Klausur teilnehmen. Dies ist aber nicht verpflichtend (vgl. § 6 Abs. 6 Satz 1 ZwrPO).