Zu jeder Abschlussklausur wird ein zweiter Prüfungstermin angeboten (§ 6 Abs. 6 Satz 2 ZwrPO). Wer im regulären Termin "durchgefallen" ist, kann somit im selben Semester erneut an der betreffenden Klausur teilnehmen. Dies ist aber nicht verpflichtend (vgl. § 6 Abs. 6 Satz 1 ZwrPO).