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Stichwort "Praktika": Wo kann ich mein Verwaltungs- und Wahlpraktikum ableisten?


Die Praktika sind zwar nicht Teil der Zwischenprüfung. Da sie aber bereits nach der Vorlesungszeit des zweiten Semesters absolviert werden können, seien sie an dieser Stelle erwähnt.

Wenn Sie sich nach dem 1. Juli 2006 zur Abschlussprüfung anmeldet haben oder ihr Studium im WS 2003/04 oder später begonnen haben, sind maßgebliche Vorschriften zu den Praktika § 9 Abs. 1 Nr. 3 JAG [Zulassungsvoraussetzungen] und § 1 JAO [Durchführung der praktischen Studienzeiten].

In der neuen Fassung der JAO vom 25. Oktober 2004 gibt es folgende Veränderungen bei den praktischen Studienzeiten in Hessen:

Das Verwaltungspraktikum ist nicht mehr zwingend erforderlich. Während nach bisher geltender JAO ein Gerichts-, ein Verwaltungs- und ein Wahlpraktikum von jeweils einem Monat Dauer notwendig war, ist das Verwaltungspraktikum nicht mehr verpflichtend abzuleisten. § 1 JAO bestimmt, dass die praktischen Studienzeiten durch Teilnahme an einem Gerichts- und einem Wahlpraktikum abgeleistet werden.

Das Gerichtspraktikum dauert nach wie vor einen Monat, das Wahlpraktikum dauert zwei Monate und muss in Abschnitten von jeweils einem Monat bei verschiedenen Praktikumsstellen abgeleistet werden. Die in Frage kommenden Stellen, bei denen die Wahlpraktika abgeleistet werden können, umfassen nach wie vor auch die dort genannten Verwaltungsbehörden und öffentlichen Einrichtungen (§ 1 Abs. 3, 4 JAO).

Konkret bedeuten die genannten Änderungen:

Es ist nach wie vor das einmonatige Praktikum bei einer der dort genannten öffentlichen ("Verwaltungs"-)Einrichtungen möglich (wenn auch nicht mehr verpflichtend).

Wer bereits ein Verwaltungspraktikum nach "alter" JAO abgeleistet hat, bekommt dieses wohl auch nach neuem Recht anerkannt. Verbindliche Informationen hierüber kann allerdings nur das insoweit zuständige hessische Justizprüfungsamt (JPA), Prüfungsabteilung I, in Frankfurt erteilen.

Die Möglichkeiten zur Ableistung der Wahlpraktika sind im Vergleich zur alten Rechtslage wesentlich erweitert worden.

Weitere Informationen zu den Praktika (Pflicht- und Wahlpraktika insgesamt) finden Sie hier. Für Fragen zur Anerkennung der Praktika wenden Sie sich bitte an das hessische Justizprüfungsamt (JPA), Prüfungsabteilung I, in Frankfurt. Auskünfte erteilen darüber hinaus das Landgericht Gießen für das Gerichts- und ggf. das Einzelpraktikum (Herr Schneider, Tel. 0641 934-1236) sowie das Regierungspräsidium Gießen für das Gruppenpraktikum bei der Verwaltung (Frau Stark, Tel. 0641 303-2191; E-Mail: ).