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Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Vorkenntnisse auf den Gebieten des UN-Kaufrechts und des Schiedsverfahrensrecht sind nicht erforderlich. Diese Rechtsgebiete werden vielmehr durch Workshops am Anfang des Moot Semesters erschlossen.
  • Ein solides Schulenglisch ist ausreichend, um sich für die Teilnahme am Moot zu bewerben. Ein vorheriger Auslandsaufenthalt während der Schulzeit ist nicht erforderlich, da gerade die Teilnahme am Moot die Englischkenntnisse verbessern soll.
  • Ein besonderes Interesse an internationalen rechtswissenschaftlichen Zusammenhängen, sowie die Fähigkeit, sich im Team für den eigenen Mandanten einzusetzen, sind jedoch grundlegende Voraussetzungen.