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19.03.2021 Workshop "Verfassungsrechtliche Expertise im politischen Raum: Erwartungen, Erfahrungen und Verantwortung"

Workshop: Verfassungsrechtliche Expertise im politischen Raum

Im politischen Raum wird regelmäßig verfassungsrechtliche Expertise angefragt. Da die Verfassung den rechtlichen Rahmen für den politischen Betrieb vorgibt (oder jedenfalls vorgeben soll), ist das ebenso nachvollziehbar wie notwendig. Verfassungsrechtliche Expertise und rechtswissenschaftliche Argumente werden dadurch Teil des politischen Diskurses und Meinungskampfes. Dies gilt natürlich auch für andere wissenschaftliche Disziplinen, im öffentlichen Recht ist dies aber angesichts des Gegenstands des Faches besonders oft der Fall. Das Verdikt der Verfassungswidrigkeit kann und wird in der Praxis als politisches Argument genutzt, in einer Weise, die sich regelmäßig der Kontrolle der Autoren_in entzieht. In der Praxis werden verfassungsrechtliche Argumente etwa nicht selten durch unvollständige oder falsche Wiedergabe entstellt und/oder von Teilen des politischen Spektrums in Anspruch genommen, deren Zielen die Autoren_in selbst fern stehen. Beispiele für eine nicht unproblematische Nutzung wissenschaftlicher Argumente in der politischen Praxis sind etwa die Debatte der vergangenen Jahre über den Umgang mit der europäischen Flüchtlingskrise. Unter dem Begriff der “Herrschaft des Unrechts” wurden hier verfassungsrechtliche Argumente ins Feld geführt, obwohl die verfassungsrechtliche Situation alles andere als eindeutig war. Jüngere Beispiele betreffen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.

Dies gibt der Verfassungsrechtswissenschaft Anlass, sich selbst über die Rolle von verfassungsrechtlicher Expertise im politischen Raum zu vergewissern und darüber mit der Politik sowie mit der Medienöffentlichkeit das Gespräch zu suchen.

Das wollen wir in einem öffentlichen digitalen Workshop am Freitag, 19. März 2021, 14–17 Uhr tun. Die Teilnehmer_innen sind:

  • Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Konstantin Kuhle (FDP) und Günter Krings (CDU/CSU)
  • Anna Katharina Mangold (Universität Flensburg) und Daniel Thym (Universität Konstanz)
  • Gudula Geuther (Deutschlandfunk) und Patrick Bahners (FAZ)

Die Diskussion wird im Verfassungsblog live gestreamt. Die Zuschauer_innen können sich über das Chatfenster mit Fragen und Kommentaren live beteiligen und sind herzlich eingeladen, von dieser Möglichkeit regen Gebrauch zu machen!

 

Hier geht es zur Seite des Verfassungsblogs, auf dem der Workshop live gestreamt wird.