Inhaltspezifische Aktionen

Schwerpunkt

Schwerpunktbereich Kriminalwissenschaften

 

Beachte: Änderung der Pflichtveranstaltungen ab Sommersemester 2020 (unten angegeben)

 

Die Bedeutung der Schwerpunktbereiche

 

Das erste juristische Examen besteht für alle Studierenden, die sich nach dem 1. Juli 2006 zum Examen anmelden, aus einer staatlichen Prüfung und einer universitären Prüfung.

 

Die staatliche Prüfung bezieht sich auf die Pflichtfächer. Sie besteht in Hessen aus sechs Klausuren (zwei im Bürgerlichen Recht, zwei im Öffentlichen Recht, eine im Strafrecht und eine im Arbeits-, Handels- oder Gesellschaftsrecht) und einer mündlichen Prüfung im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht. Sie zählt insgesamt 70 %.

 

Die universitäre Prüfung bezieht sich auf den von den Studierenden gewählten Schwerpunktbereich. Die Schwerpunktbereiche lösen die bisherigen Wahlpflicht- und Wahlfächer ab. Sie sind an den einzelnen Universitäten verschieden zusammengestellt. Die Prüfung besteht an der Justus-Liebig-Universität Gießen aus einer Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung. Sie zählt insgesamt 30 %.

 

Der Schwerpunktbereich SPB 7

 

Am Fachbereich Rechtswissenschaft in Gießen wird aus dem Bereich der gesamten Strafrechtswissenschaften ein Schwerpunktbereich, nämlich „Kriminalwisschaften“ angeboten. Der Schwerpunktbereich hat diejenigen Studierenden als Zielgruppe, die ihren universitären Examensteil in diesen Forschungsgebieten absolvieren wollen und sich insbesondere für eine der folgenden Berufstätigkeiten interessieren:

 

  • Strafverteidiger, insbesondere auch Fachanwälte für Strafrecht oder sonstige, auf strafrechtliche Materien (z. B. Wirtschaftsstrafrecht) spezialisierte Rechtsanwälte,
  • Staatsanwälte, Straf-, Jugend-, Familien- und Vormundschaftsrichter
  • Mitarbeiter des höheren Dienstes im Strafvollzug
  • Verwaltungsjuristen, die straf-, bußgeld- , disziplinar- oder jugendrechtlich relevante Aufgaben wahrnehmen (z. B. in Fachreferaten bei Bundes- oder Landesministerien, Kriminalämtern, Polizei- und Ordnungsbehörden, Jugendämtern, Finanzämtern, Bundeswehr),
  • Verbandsjuristen (z. B. in Verbraucher- , Umweltschutz- und Wohlfahrtsverbänden)
  • Juristen in Präventions- und Mediationseinrichtungen

 

Die Studierenden sollen insbesondere:

 

  • auf praxisnahe und empirisch gestützte Weise Kenntnisse in Strafrecht, Strafverfahrenswissenschaft, Kriminologie und Strafvollzug erlangen,
  • mit Blick auf die spätere Berufspraxis Verständnis für Recht und Wirklichkeit in dem jeweiligen institutionellen Rahmen entwickeln,
  • straf-, strafprozessuale und kriminologische Kenntnisse exemplarisch vertiefen und
  • auf die internationalen, insbesondere europäischen und völkerrechtlichen Bezüge des Strafrechts und der Kriminalpolitik aufmerksam gemacht werden, zumal diese in Wissenschaft und Praxis wachsende Bedeutung erlangen.

 

Gegenstand des Schwerpunktbereichs SPB 7

 

Der Schwerpunktbereich 7 besteht aus den 3 Modulen Pflichtveranstaltungen (SPV), Wahlveranstaltungen (SWV) und Seminarveranstaltungen. Insgesamt umfasst das Schwerpunktbereichsstudium aus dem ersten Modul 8 Semesterwochenstunden, aus dem zweiten Modul 6 Semesterwochenstunden und aus dem dritten Modul 2 Semesterwochenstunden. Alle Veranstaltungen werden im Jahresrhythmus (WS oder SoSe) angeboten.

 

 

Pflichtveranstaltungen

 

Bis Sommersemester 2020

  • Kriminologie (WS, 2 Std.)
  • Wirtschaftsstrafrecht II (BT) (SoSe, 2 Std.)
  • Strafrecht III (BT) (SoSe, 2 Std.)
  • Internationales Strafrecht I (einschließlich Strafanwendungsrecht, Völkerstrafrecht) (WS, 2 Std.)

 

Ab Sommersemester 2020

 

  • Kriminologie (SoSe, 2 Std.)
  • Wirtschaftsstrafrecht I (AT) (WS, 2 Std.)
  • Medizinstrafrecht (WS, 2 Std.)
  • Internationales Strafrecht II (Europäisches Strafrecht) (SoSe, 2 Std.)

Wahlveranstaltungen

 

  • Ausgewählte Bereiche des Nebenstrafrechts, insbesondere Umwelt-, Lebensmittel-, Arzneimittel- oder Betäubungsmittelstrafrecht (2 Std.),
  • Wirtschaftsstrafrecht II (BT) (2 Std.) Änderung ab SoSe 2020
  • Internationales Strafrecht I (einschließlich Strafanwendungsrecht, Völkerstrafrecht) Änderung ab SoSe 2020
  • Ordnungswidrigkeitenrecht (2 Std.)
  • Kriminologie Vertiefung (2 Std.)
  • Forensische Psychologie (2 Std.)
  • Forensische Psychiatrie (2 Std.)
  • Rechtsmedizin für Juristen (2 Std.)
  • Strafrechtliche Sanktionen (2 Std.)
  • Kriminalpolitik (2 Std.)
  • Strafrechtsvergleichung (2 Std.)
  • Introduction into German Criminal Law (2 Std.)
  • Jugendstrafrecht (2 Std.)
  • Strafvollzug ( 2 Std.)
  • Strafprozessrecht I ( 2 Std.)
  • Strafprotessrecht II ( 2 Std.)
  • Korruption - Recht und Praxis (2 Std.)
  • Internationales Strafrecht I (Strafanwendungsrecht, Völkerstrafrecht) (2 Std.)
  • Korruption und Compliance - strafrechtliche und kriminologische Aspekte (2 Std.)
  • Steuerstrafrecht (2 Std.)
  • Umweltstrafrecht (2 Std.)

 

Seminare

 

  • Themen jew. nach Ankündigung im Vorlesungsplan oder per Aushang

 

Praxisbezug

 

Im Schwerpunktbereich SPB 7 wird großer Wert auf Praxisbezug gelegt, was schon in der Beteiligung ausgewiesener Praktiker an der Lehre zum Ausdruck gelangt. Dem Dialog und Erfahrungsaustausch zwischen Praxis und Wissenschaft dienen das kriminologische Praktikerseminar der Universität Gießen sowie das Institut Franz von Liszt für internationales Recht und Rechtsvergleichung, in dem alle Sparten des Fachbereiches Rechtswissenschaft vertreten sind. Studierenden mit besonderem Interesse am Umweltstrafrecht wird darüber hinaus empfohlen, sich an dem umweltrechtlichen Praktikerseminar zu beteiligen.

 

Die Lehrenden

 

  • Professor Dr. Bernhard Kretschmer
  • Professorin Dr. Britta Bannenberg
  • Professor Dr. Thomas Rotsch
  • Professor Dr. Pierre Hauck
  • Honorarprofessor Dr. Jürgen Stock
  • Prof. Dr. Dr. Reinhard Dettmeyer
  • Dr. Daniel Gentzik, M.A.
  • Dr. Svenja Münzner
  • PD Dr. Patrick Gödicke
  • Dr. Philipp Stein
  • Dr. Markus Wagner
  • Dr. Anna Oehmichen