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DGIR



Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht (bis 2011: Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht) wurde 1917 gegründet, suspendierte sich 1933 und wurde 1949 erneut gegründet. Ziel der DGIR ist die Förderung und Pflege des Völkerrechts, des Internationalen Privatrechts und anderer Zweige des Internationalen Rechts. Sie vereinigt in diesen Rechtsgebieten ausgewiesene Theoretiker und Praktiker zu gemeinsamer wissenschaftlicher Arbeit. Schwerpunkt der Arbeit sind die im Abstand von zwei Jahren stattfindenden Tagungen, zu denen alle Mitglieder eingeladen sind. Die Referate und Diskussionen werden in den Berichten der Gesellschaft veröffentlicht. Daneben werden in unregelmäßigen Abständen Studientagungen zu besonderen Themen oder aus besonderen Anlässen veranstaltet. Sie setzt ferner Studiengruppen für besondere Themen ein. Sie pflegt die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit vergleichbaren Gesellschaften. Eine regelmäßige und intensive Zusammenarbeit besteht mit der Société française de droit international.


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