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Quellen des humanitären Völkerrechts

Als Teil des allgemeinen Völkerrechts, ist das humanitäre Völkerrecht vertraglich und gewohnheitsrechtlich geregelt. Quellen des Humanitären Völkerrechts sind vor allem die Haager Abkommen von 1899 und 1907, sowie die vier Genfer Konventionen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle von 1977. Erstere beziehen sich auf Mittel und Methoden der Kriegsführung, d.h. welche Waffen und Strategien verboten sind. Letztere enthalten wichtige Prinzipien des humanitären Völkerrechts und befassen sich vor allem mit den Rechten und dem Schutz von Betroffenen bewaffneter Konflikte, wie beispielsweise Zivilisten, Kriegsgefangenen und verwundeten Kombattanten.

 

Die Abkommen findet ihr hier.