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Informationen zu den Veranstaltungen

Zum Auftakt der Veranstaltungsreihe des Umweltrechtlichen Praktikerseminars im Sommersemester 2018 spricht in der 195. Veranstaltung am Donnerstag, dem 24.05.2018, Herr Dr. Daniel Klein, Mitarbeiter des UN-Klimasekretariats in Bonn, über „Evolution und Zukunft des internationalen Klimaschutzregimes – das Klimaübereinkommen von Paris und seine Umsetzung“.


Der Vortrag wird zunächst in das internationale Klimaschutzregime einführen, mit seinen über 25 Jahre hinweg gewachsenen institutionellen Strukturen und Prozessen und seinen drei völkerrechtlichen Verträgen unter dem Dach der Vereinten Nationen: dem Klima-Rahmenübereinkommen von 1992, dem Kyoto Protokoll von 1997 und dem Pariser Klimaübereinkommen von 2015. Herr Dr. Klein wird den komplexen und langen Verhandlungsweg bis zur Verabschiedung des Pariser Übereinkommens im Dezember 2015 nachzeichnen und einen Überblick über die wesentlichen Merkmale des Übereinkommens geben. Ziele und Prinzipien, Kernverpflichtungen und Erwartungen an die Staaten, Struktur und Mechanismen des Übereinkommens werden näher beleuchtet – insbesondere der Versuch des Übereinkommens, einen Zyklus zu etablieren, bei dem mittels wiederkehrend einzureichender, national bestimmter Klimaschutzbeiträge, der Prinzipien der Ambition und Progression, klarer Transparenzregeln und regelmäßiger kollektiver Bestands-aufnahme eine „Aufwärtsspirale“ erreicht werden soll, welche die Staatengemeinschaft am 2°C-Ziel festhält und zugleich die völkerrechtliche Souveränität der einzelnen Staaten gewährleistet.


Dr. Daniel Klein studierte Jura in Würzburg, Salamanca (Spanien), Heidelberg und New Orleans (USA). Von 1999 bis 2006 forschte und arbeitete er am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, u.a. als wissenschaftlicher Referent, und wurde an der Universität Heidelberg mit einer Arbeit zum Thema Umweltinformation im Völker- und Europarecht promoviert. Von 2006 bis 2008 war er als Jurist im Umweltrechtszentrum der Internationalen Naturschutzunion (IUCN) in Bonn tätig. Seither ist Herr Dr. Klein Mitarbeiter des UN-Klimasekretariats in Bonn. Dort wirkte er zunächst in der Exekutiv- und Management-Abteilung an der inhaltlichen und strategischen Koordination des Sekretariats zur Unterstützung der internationalen Klimaverhandlungen mit und wechselte zum Herbst 2016 in die Rechtsabteilung.


In der 196. Veranstaltung am Donnerstag, dem 28.06.2018, referiert Herr Prof. Dr. Michael Eichberger, Richter des Bundesverfassungsgerichts, über das Thema „Das Urteil zum Atomausstieg: Elemente einer neuen Eigentumsdogmatik?“. Moderiert wird die Sitzung von unserer Kollegin Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Gabriele Britz.


Der beschleunigte Atomausstieg aus dem Jahre 2011 war tatsächlich und rechtlich komplex sowie gesellschaftlich und politisch hoch umstritten. Das Verfahren hat schwierige Fragen zur verfassungsprozessualen Beschwerdebefugnis, zum Spielraum des Gesetzgebers beim Umgang mit hochriskanten Technologien und zur Reichweite von Vertrauensschutz und Investitionsschutz in diesem Bereich aufgeworfen. Das Bundesverfassungsgericht war hier gezwungen, die bestehende Eigentumsdogmatik zu hinterfragen, und hat sie in dem Urteil zum beschleunigten Atomausstieg in einzelnen Punkten weiterentwickelt.


Herr Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Michael Eichberger wurde nach Studium und Referendariat in Baden-Württemberg 1985 an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz mit einer Arbeit zum Verwaltungsprozessrecht promoviert. 1984 trat er in die badenwürttembergische Verwaltungsgerichtsbarkeit ein und wurde nach unterschiedlichen Stationen und Abordnungen 1993 zum Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ernannt. Von 1998 bis 2006 war Herr Prof. Eichberger Richter am Bundesverwaltungsgericht, bevor er im April 2006 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt wurde, dessen Erstem Senat er angehört. Als Honorarprofessor lehrt Herr Prof. Eichberger seit langen Jahren an der Eberhard Karls Universität Tübingen.


In der das Semester beschließenden 197. Sitzung spricht Frau Dr. Bettina Hoffmann, LL.M., Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, am Donnerstag, dem 12.07.2018, über „Infrastrukturprojekte und Herausforderungen des europäischen Naturschutzrechts“.


Die EU-Naturschutzrichtlinien, insbesondere die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992, werden durch den Europäischen Gerichtshof zunehmend extensiv ausgelegt. Die einseitige Ausrichtung auf die naturschutzfachliche Zielerreichung der Richtlinien wird durch die Auslegungsleitfäden der Europäischen Kommission weiter verstärkt. Dadurch entstehen ungeahnte Herausforderungen für Infrastrukturprojekte insbesondere des Verkehrsbereiches, wie sie etwa auf der europäischen Ebene von der TEN-V-Verordnung vorgesehen werden. Wie kann die biologische Vielfalt angemessen geschützt, die europäischen Verkehrspolitik umgesetzt und langfristig zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden?
Frau Dr. Bettina Hoffmann, LL.M., erwarb nach dem Jurastudium in Freiburg im Breisgau einen Master of Laws im Umweltrecht an der University of Auckland (Neuseeland). Es folgte eine Promotion an der Universität Freiburg über die Schutzgebietssysteme Deutschlands und Neuseelands zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Nach zunächst anwaltlicher Tätigkeit ist sie seit 2014 als Referentin im Koordinierungsreferat zum Lärm- und Umweltschutz im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur tätig.

 

Wir würden uns sehr freuen, Sie zu den Veranstaltungen begrüßen zu können, die jeweils um 18 Uhr c.t. beginnen, auf knapp zwei Stunden Dauer angelegt sind und regelmäßig im Raum 021 stattfinden. Der ausgeschilderte Raum liegt im Untergeschoss des Seminargebäudes des Fachbereichs Rechtswissenschaft in Gießen, Licher Straße 68. Etwaige Verlegungen werden durch entsprechende Beschilderung bekannt gemacht.