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Schwerpunktbereiche: Informationen für Studienortwechsler

Bewerberinnen und Bewerber, die im Studienfach Rechtswissenschaft von einer anderen Universität an die Justus-Liebig-Universität Gießen wechseln wollen, haben Folgendes zu beachten.

Bei endgültig nicht bestandener Zwischenprüfung an der zuletzt besuchten Hochschule wird ein Wechsel an die Justus-Liebig-Universität Gießen verweigert (vgl. § 59 Abs. 2 Nr. 6 HHG), ebenso wie bei (noch) nicht bestandener Zwischenprüfung nach Ablauf des sechsten Fachsemesters (§ 9 Abs. 3 ZwPO), weshalb auch ein Schwerpunktbereichsstudium nicht aufgenommen werden kann. Bei bereits bestandener Zwischenprüfung an der zuletzt besuchten Hochschule genügt ein Nachweis derselben in Kopie für die Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium.

Sofern Sie die Zwischenprüfung bereits bestanden haben, benötigen wir von Ihnen den Nachweis, dass Sie noch nicht endgültig oder ob Sie erstmalig durch die Schwerpunktbereichsprüfung gefallen sind (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung). Falls Sie nach dem sechsten Fachsemester zu uns wechseln, muss zusätzlich eine Bestätigung des zuständigen Landesjustizprüfungsamts vorgelegt werden. Ein Vordruck kann hier (unter "Allgemeines") heruntergeladen werden. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung reichen Sie bitte hier am Prüfungsamt, nicht im Studierendensekretariat, ein!

An anderen Universtäten im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes erbrachte Studienleistungen werden bei Gleichwertigkeit auf Antrag angerechnet, außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschen Richtergesetzes erbrachte Studienleistungen können auf Antrag angerechnet werden (§ 19 SBO). Bei Interesse an einer Anrechnung sollten Studienbewerberinnen und Studienbewerber sich frühzeitig und möglichst bereits vor erfolgtem Studienortwechsel mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen!

Die Stellung eines Antrages auf Zuteilung zu einem Schwerpunktbereich ist bereits ausnahmsweise parallel zu der Studienplatzvergabe an der JLU Gießen möglich und auch sinnvoll,  wenn nahtlos zum Studienortwechsel der Beginn oder die Fortsetzung des Schwerpunktbereichsstudiums angestrebt wird. Voraussetzung für die Zuteilung ist dann die rechtzeitige Immatrikulation.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die im Studienfach Rechtswissenschaft von der Justus-Liebig-Universität Gießen an eine andere Universität wechseln wollen, erhalten auf schriftlichen Antrag eine Bescheinigung über die bislang im Schwerpunktbereichsstudium erbrachten Leistungen (§ 20 SBO).