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Drei Mitarbeiter der Professur bei der 41ten Konferenz der EARIE vertreten

Die Mitarbeiter der Professur VWL I Dr. Johannes Paha, Dipl. Vw. Tim Brühn und Daniel Herold, M.Sc. präsentierten die Ergebnisse ihrer Forschung auf der 41. Konferenz der European Association for Research in Industrial Economics (EARIE). Die jährliche Konferenz fand vom 29.08. bis 31.08.2014 in Mailand statt.

 

Die EARIE ist die größte, europäische Konferenz im Bereich der Industrieökonomie. Im Rahmen der Konferenz wurden die Arbeiten der Autoren vorgestellt und diskutiert. Darüber hinaus wurden neue Kontakte zu international erfolgreichen Wissenschaftlern geknüpft, bereits vorhandene Kooperationen gepflegt und neue Ideen für die eigene Forschung generiert. Um die Reise zu finanzieren, wurden Herr Dr. Paha und Herr Herold durch das Konferenzreiseprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD) gefördert.

 

Herr Dr. Paha stellte die Ergebnisse seiner Forschung zum Thema "Cooperation and Compliance with Risk and Uncertainty about Law Enforcement" vor. Nicht nur einem wissenschaftlichen Fachpublikum sondern auch Mitarbeitern von Wettbewerbsbehörden erläuterte er u.a., dass Wettbewerbsbehörden Unternehmen mitunter motivieren können, kartellrechtliche Compliance-Programme einzuführen, wenn dass allgemeine Niveau der Bußgelder abgesenkt wird, die gegenüber Kartellsündern verhängt werden. Das niedrigere Bußgeldniveau kann bewirken, dass Mitarbeiter, die über kartellrechtliche Sachverhalte nur schlecht informiert sind, von Vergehen wegen der gesunkenen Sanktionen weniger abgeschreckt werden. Dies schadet den Unternehmen insbesondere, wenn die Bußgelder und sonstigen Sanktionen auch nach der Absenkung noch deutlich höher sind als der Zugewinn aus dem rechtswidrigen Handelns. Die aufgrund der gesunkenen Bußgelder gestiegene Gefährdungslage erhöht den Anreiz für Rechts- und Compliance-Abteilungen, diese Mitarbeiter über kartellrechtliche Sachverhalte aufzuklären und so rechtskonformes Verhalten zu fördern.

 

Darüber hinaus leitete Herr Dr. Paha die Session "Collusion: Theory". Dies bot die Gelegenheit, renommierten Autoren eine Rückmeldung zu deren Arbeit zu geben, um so die Sichtbarkeit und Vernetzung der Universität Gießen und der Professur VWL I weiter zu steigern.

 

Tim Brühn referierte über den Wert konsumentenspezifischer Information für Intermediäre. In der heutigen Zeit übernehmen zunehmend webbasierte Plattformen die Vermittlung zwischen zweien oder mehreren ihrer Kundengruppen. Uber vermittelt Fahrgäste zu Fahrern, Google und Facebook vermitteln Werbetreibende zu potentiellen Konsumenten, HRS schlägt Reisenden Übernachtungsmöglichkeiten in Hotels vor. Akteure beider Gruppen haben unterschiedliche Charakteristika und Präferenzen, die für die Plattform von höchstem Interesse sind, weil sie die Qualität der Vermittlung, die Zahlungsbereitschaften der Kunden und den Gewinn determinieren. Vermittlungsdienste generieren daher nutzerspezifische Informationen mit einer gewinnmaximierenden Präzision. Herr Brühns Artikel „The Value of User-Specific Information for Two-Sided Matchmakers“ gibt eine theoretische Fundierung dieses Problems und analysiert darauf aufbauend Anreize, in die Generierung nutzerspezifischer Informationen zu investieren. Mit seiner Forschung befindet sich Herr Brühn im hochaktuellen, aber bisher noch wenig erforschten Schnittstellenbereich zwischen der Theorie zweiseitiger Märkte und dem Matching heterogener Akteure.

 

Herr Herold präsentierte seine Arbeit "A Principal-Agent Model of Competition Law Compliance". Eines der zentralen Ergebnisses des Papiers ist, dass Compliance-Bemühungen eine Auswirkung auf die Anreizverträge im Unternehmen haben können: Durch die Aufdeckungswahrscheinlichkeit eines Kartells wird der Arbeitsanreiz der Mitarbeiter gedämpft, wenn diese vorher in illegale Absprachen involviert waren. Durch diesen negativen Effekt auf den Gewinn des Unternehmens entsteht ein nicht-monotoner Zusammenhang zwischen den Schwellenwerten für Bonuszahlungen der Mitarbeiter und den Anreizen zur Kartellierung. Gegenstand der Untersuchung ist ein Arbeitsvertrag, der ein fixes Gehalt vorsieht, sowie einen variablen Bonus, der über die Differenz des realisierten Unternehmensgewinns zu einem bestimmten, vorher festgelegten Schwellenwert bestimmt wird. Im Kartell kann ein höherer Gewinn realisiert werden; somit können ambitionierte Gewinnziele die Mitarbeiter bestärken, sich an illegalen Absprachen zu beteiligen. Ein zu niedriger Schwellenwert kann diesen Kartellierungsanreiz im Vergleich zu einem hohen Gewinnziel aber sogar noch verstärken. Einerseits kann sich der Mitarbeiter im Kartell einen höheren Bonus sichern. Andererseits kann der niedrigere Gewinn, der durch den beschriebenen adversen Effekt des illegalen Verhaltens auf den Arbeitseinsatz ensteht, immer noch mit einem variablen Bonus belohnt werden.