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University of Wisconsin-Milwaukee: Anrechnung von Studienleistungen aus dem Austauschprogramm

1. Master of Arts in Economics (MA) - für Studierende des Studiengangs Master VWL

a. Anrechnungsverfahren en-bloc-Anrechnung

Die Anerkennung erfolgt im Umfang von 30 CP im Minor plus 6 CP im Major mit einer Durchschnitssnote und dem Vermerk

"Anerkennung im Rahmen des Austauschprogramms mit der Universität Wisconsin-Milwaukee, Master of Arts in Economics".

Die en-bloc-Anrechnung ermöglicht es Ihnen, Leistungen im Umfang von 30 CP im Minor pauschal und nicht zwingend äquivalent einzubringen.

Als Durchschnittsnote wird die ausgewiesene "Graduate GPA" des Official Graduate Academic Record der UWM herangezogen und nach Tabelle 1 dem Notensystem der JLU zugewiesen.

(Tabelle 1)

GradeGradepointsCum GPA UWMNotenpunkte JLU
A 4.00 4.00 15
A 3.67 >= 3.67 14
A- 3.33 >= 3.33 13
B+ 3.00 >= 3.00 12
B 2.67 >=2.67 11
B- 2.33 >= 2.33 10
C+ 2.00 >= 2.00 9
C 1.67 >= 1.67 8
C- 1.33 >= 1.33 7
D 1.00 >= 1.00 6
E 0.67 >= 0.67 5

 

b. Anrechnungsverfahren modulweise Anrechnung von Studienleistungen

Die Anerkennung erfolgt jeweils als äquivalentes Modul (siehe Äquivalenzliste) im Major oder im Minor, im Minor können darüber hinaus nach § 5 (4) SpezO bis zu 18 CP nicht-äquivalente (freie) wirtschaftswissen-schaftliche Module der UWM eingebracht werden. Die Regelungen der Majorbeschreibungen im Master VWL bleiben dabei bestehen und sind zu berücksichtigen:

Major FMI-VWL

Folgende Module können zur Erreichung des Majors FMI-VWL an der UWM äquivalent studiert und in den Major eingebracht werden:

  • Financial Markets and International Macroeconomics - Money in the International Economy (872)
  • Advanced Econometrics - Econometric Methods I (735) oder Foundation of Econometric Methods (734)
  • Economics of Regulation - Industrial Organization II (709)

Der Gesamtumfang der Anerkennung beträgt 36 CP.


2. Master of Arts in Economics (MA) - für Studierende des Studiengangs Master BWL

a. Anrechnungsverfahren en-bloc-Anrechnung

Im Wesentlichen gelten die gleichen Bestimmungen wie für VWL-Master-Studierende. Im Rahmen des Austauschprogramms kann im Major "General Business" eines der beiden BWL-Seminare durch eine VWL-Leistung der UWM ersetzt werden.

b. Anrechnungsverfahren modulweise Anrechnung von Studienleistungen

Die modulweise Anrechnung von VWL-Leistungen ist nach § 5 (4) SpezO im Rahmen von 18 CP mit nicht-äquivalenten (freien) wirtschaftswissenschaftlichen Wahlmodulen möglich. Darüber hinaus können weitere 12 CP äquivalente VWL-Leistungen in den Minor eingebracht werden.

Alle Major-Spezialisierungen im Studiengang Master BWL enthalten ebenfalls einen VWL-Anteil, so dass fallweise auch hier Anerkennungen im Umfang von 6 CP äquivalent vorgenommen werden können. Für die Major-Spezialisierung General Business kann eines der beiden Master-Seminare durch ein VWL-Modul ersetzt werden.

Der Gesamtumfang der Anerkennung beträgt 36 CP.

 

3. Master of Business Administration (MBA) - für Studierende des Studiengangs Master BWL

a. Anrechnungsverfahren en-bloc Anrechnung

Die Anerkennung erfolgt im Umfang von 30 CP im Minor plus 12 CP im Major pauschal mit einer Durchschnittsnote und dem Vermerk

"Anerkennung im Rahmen des Austauschprogramms mit der Universität von Wisconsin-Milwaukee, Master of Business Administration (MBA)".

Als Durchschnittsnote wird die ausgewiesene "Graduate GPA" des Official Graduate Academic Record der UWM herangezogen und nach Tabelle 1 (s. oben) dem Notensystem der JLU zugewiesen.

b. Anrechnungsverfahren modulweise Anrechnung von Studienleistungen

Die modulweise Anrechnung von BWL-Leistungen ist nach § 5 (4) der SpezO im Umfang von 18 CP mit nicht-äquivalenten (freien) wirtschaftswissenschaftlichen Wahlmodulen möglich. Darüber hinaus können weitere 12 CP äquivalente BWL-Leistungen in den Minor eingebracht werden.

Weitere Module können fallweise auch im Major äquivalent ersetzt werden, sofern dafür Äquivalenzen definiert werden können.

Der Gesamtumfang der Anerkennung beträgt 42 CP.