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Einstufungsempfehlung

Für den Wechsel in die Bachelor- und Masterstudiengänge des Fachbereichs 02 und die damit verbundene Anrechnung von Leistungen sind verschiedene Regelungen zu beachten.

 

1. Regelungen zum Bachelorstudiengang

Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester des Bachelorstudienganges bewerben möchten, ist dies zum Wintersemester nur für ungerade Semester (3. oder 5. Fachsemester) bzw. zum Sommersemester nur für gerade Semester (2., 4. oder 6. Fachsemester) möglich.

Die Voraussetzungen für eine Einstufungsempfehlung in ein bestimmtes Fachsemester können Sie folgender Tabelle entnehmen:

Fachsemester

2

3

4

5

6

Insgesamt benötigte Credit Points

24 CP

48 CP

72 CP

96 CP

120 CP

 

In allen Fällen wird von uns die Gleichwertigkeit sorgfältig geprüft, da nur dann ein Anspruch auf Anrechnung besteht. Für die Einstufung benötigt das Service-Center Studium und Prüfungen folgende Unterlagen von Ihnen:

 

  • Einen aktuellen Leistungsnachweis inklusive der Credit Points
  • Bewerbernummer

Sehr wichtig ist die Zuordnung, für welches Modul Sie sich Leistungen anrechnen lassen möchten. Um die Inhalte miteinander zu vergleichen, können Sie die Modulbeschreibungen zu Rate ziehen. http://www.uni-giessen.de/cms/mug/7/index.html

 

  • Die relevanten Modulbeschreibungen Ihrer bestandenen Module, damit eine inhaltliche Überprüfung Ihrer Leistungen stattfinden kann.
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des aktuell zuständigen Prüfungsamts.

 

2. Regelungen zum Masterstudiengang

Im Masterstudiengang ist eine Einstufung in ein gerades-/ungerades Semester unabhängig von einer Bewerbung zum Winter- oder Sommersemester möglich.

Bestandene Leistungen aus früheren Studiengängen, z. B. an anderen in- oder ausländischen Hochschulen oder aus einem anderen Studiengang an der JLU Gießen können angerechnet werden. Dies betrifft nicht nur bereits absolvierte volks- oder betriebswirtschaftliche Veranstaltungen, sondern auch die Wahlmodule im Bereich des Master-Minors.

Die Voraussetzungen für eine Einstufungsempfehlung in ein bestimmtes Fachsemester können Sie folgender Tabelle entnehmen:

Fachsemester

2

3

4

Insgesamt benötigte Credit Points

24 CP

48 CP

72 CP

 

In allen Fällen wird von uns die Gleichwertigkeit sorgfältig geprüft, da nur dann ein Anspruch auf Anrechnung besteht. Für die Einstufung benötigt das Service-Center Studium und Prüfungen folgende Unterlagen von Ihnen:

 

  • Einen aktuellen Leistungsnachweis inklusive der Credit Points
  • Bewerbernummer

Sehr wichtig ist die Angabe, für welches Modul Sie sich Leistungen anrechnen lassen möchten. Um die Inhalte miteinander zu vergleichen können Sie die Modulbeschreibungen zu Rate ziehen. http://www.uni-giessen.de/cms/mug/7/index.html


  • Die relevanten Modulbeschreibungen Ihrer bestandenen Module, damit eine inhaltliche Überprüfung Ihrer Leistungen stattfinden kann.
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des aktuell zuständigen Prüfungsamts.

 

3. Hinweise zum weiteren Prozessablauf

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie diese zusammen mit Ihrer Einstufungsempfehlung unterschrieben zurück. Dies gibt Ihnen Rechtssicherheit auf Anerkennung Ihrer Leistungen.

Nach erfolgreicher Immatrikulation müssen Sie die Unterlagen beim Prüfungsamt vorlegen, damit eine Eintragung Ihrer Anerkennung erfolgen kann. Dabei gilt, dass zu Beginn des Bachelor- oder Masterstudiums, spätestens aber vor Ablegen der ersten Prüfung im jeweils anzuerkennenden Modul, die Anerkennung zurückliegender Leistungen geltend gemacht werden muss. Ansonsten verfällt der Anspruch auf Anrechnung.

 

Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an .