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Aufgaben

Die Studiendekanin/ Der Studiendekan hat nach dem Gesetz die besondere Aufgaben, sich um die Angelegenheiten der Lehre zu kümmern. Sie/ Er führt den Vorsitz im Studienausschuss des Fachbereichs und ist Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner in allgemeinen Studienfragen. Sie/ Er überprüft die Übereinstimmung von angebotenem Lehrangebot einerseits, Studien- und Prüfungsordnungen andererseits und wirkt an der Evaluation der Lehre mit. Außerdem erstellt sie/ er jedes Semester den Bericht zur Situation der Lehre im Fachbereich. Die Qualität der Lehre und des Lernens kann nur erhalten und verbessert werden, wenn Lehrende und Studierende vertrauensvoll zusammenarbeiten. Die Studiendekanin/ Der Studiendekan ist dazu auf Information und Ansprache, insbesondere auch von studentischer Seite, angewiesen.