Inhaltspezifische Aktionen

Mal- und Zeichenateliers

Werkstattleitung

N. N.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Sekretariat.

 

Hilfskräfte:

Bilder
Adresse

Institut für Kunstpädagogik
Karl-Glöckner-Straße 21 H
35394 Gießen

  • Malatelier: Raum 112
  • Malatelier: Raum 115
  • Zeichenraum: Raum 117
Öffnungszeiten

Durchgehend geöffnet während der Öffnungszeiten des Hauses H. Das eigenständige Arbeiten außerhalb der Seminarzeiten ist ausdrücklich erwünscht.

Bitte beachten Sie die Nutzungsordnung!

Betreute Öffnungszeiten:
Di., 11:00 – 13:00 Uhr
Zugangsregelung

Voraussetzung für die eigenständige Nutzung der Malateliers ist der Werkstattschein „Malatelier“, der durch die Teilnahme an einem Maltutorium erworben wird.

Beschreibung

Beschreibung

Ziel der Atelierarbeit ist das eigenständige Arbeiten der Studierenden, die Weiterentwicklung der Seminararbeit und die künstlerische Auseinandersetzung mit eigenen Ideen und Projekten und der Entfaltung individueller Arbeitsweisen der Studierenden.

Die Mal- und Zeichenateliers befinden sich im Institutsgebäude Haus H, Karl-Glöckner-Straße 21 H, in den Räumen 112, Raum 115 und Raum 117 und in der Alten UB im 1. Obergeschoß, Bismarckstraße.

Hier befinden sich jeweils ein Materialschrank mit Pigmenten und Malmaterialien, Staffeleien, Arbeitstische und Bildunterlagen zum Arbeiten. Neben traditionellen Formen der Malerei entstehen hier teilweise großformatige Bilder für ortsspezifische künstlerische Projekte und für Ausstellungen. In regelmäßigen Zeiten werden in den Ateliers und in anderen Bereichen des Instituts (Haus H und Alte UB) die künstlerisch-praktischen Ausstellungsprüfungen (Modulabschlussprüfungen) durchgeführt.

Sicherheitshinweise

Sicherheitshinweise

Das Malen mit Farbstoffen birgt gesundheitliche Gefahren, weshalb Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Die Sicherheitsunterweisung findet in den Maltutorien statt, die in jedem Semester zwei Mal angeboten werden und auf jeden Fall auch zur eigenen Sicherheit und für  den sachgemäßen Umgang mit Pigmenten und Lösungsmitteln wahrgenommen werden sollten.

 

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen: Sicherheit in den Werkstätten