Inhaltspezifische Aktionen

Ärztliches Attest/ Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (PUB)

Wer an einer >Prüfung, die im Verantwortungsbereich der JLU liegt, aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen kann, muss sich auf jeden Fall vor der Prüfung beim zuständigen >Prüfungsamt krankmelden (Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung). Dies gilt, wenn Sie einen Prüfungstermin (z. B. Klausur, mündliche Prüfung) nicht wahrnehmen oder eine Abgabefrist nicht einhalten können (z.B. Hausarbeit oder Thesis).

Dazu wurde ein universitätsweit gültiges Formular erstellt, das Ihr Arzt/ Ihre Ärztin ausfüllen muss und das Sie dann im zuständigen >Prüfungsamt einreichen müssen. Sie benötigen außer diesem Formular kein weiteres Attest. Sollten Sie aus Krankheitsgründen prüfungsunfähig sein und nicht an einer Prüfung teilnehmen oder eine Abgabefrist nicht einhalten können, reichen Sie also bitte unverzüglich dieses Formular im Original (nicht gescannt, gefaxt oder gemailt) im Prüfungsamt ein. Die Verwendung dieses Formulars (oder die Vorlage eines inhaltsgleichen (!) Attests) ist verbindlich; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder dergleichen werden nicht akzeptiert.

zurück zum Glossar | Direktlink zu diesem Eintrag