Inhaltspezifische Aktionen

Bachelor- und Masterstudium

Bei den Bachelor- und Masterstudiengängen handelt es sich um eine gestufte Studienstruktur bzw. um ein zweistufiges System von Abschlüssen.

Mit dem Bachelor erwerben Sie einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss bzw. den ersten akademischen Grad. Er ermöglicht Ihnen sowohl den Einstieg in die Berufstätigkeit als auch, ein weiterführendes Masterstudium aufzunehmen. Die Studiendauer von Bachelorstudiengängen beträgt in der Regel drei Jahre bzw. sechs Studiensemester.

Masterstudiengänge sind weiterführende Studiengänge, die den Abschluss eines Bachelorstudiengangs oder eines vergleichbaren Studiengangs voraussetzen. Sie können entweder direkt im Anschluss an ein Bachelorstudium oder nach einiger Zeit der Unterbrechung (z.B. aufgrund einer Berufstätigkeit oder Familienphase) studiert werden. Ein Masterstudiengang dauert in der Regel zwei Jahre und führt zu einem akademischen Abschluss, der im Niveau mindestens dem Universitätsdiplom entspricht und anschließend eine >Promotion ermöglicht.

Inhaltlich führt ein Masterstudiengang das Studienprogramm eines Bachelorstudiengangs entweder weiter und vertieft es wissenschaftlich bzw. forschungsorientiert oder der Studiengang bildet einen stärker anwendungsbezogenen, wissenschaftlich vertieften Schwerpunkt.

Als konsekutiv wird ein Studienprogramm bezeichnet, das aus einem Bachelorstudiengang und einem direkt darauf aufbauenden Masterstudiengang besteht. Oft können aber auch Masterstudiengänge aus fachverwandten Studienbereichen gewählt werden, sofern die Voraussetzungen durch das bisherige Studium gegeben sind. Welche Voraussetzungen verlangt werden, um ein Masterstudium aufnehmen zu können, regelt die jeweilige Studienordnung des Masterstudienganges.

Informationen zu den am Institut für Politikwissenschaft angebotenen Studiengängen finden Sie im Bereich Lehre & Studium der Webseite des Instituts.

 

zurück zum Glossar | Direktlink zu diesem Eintrag