Inhaltspezifische Aktionen

Modulwiederholungsprüfung

Die Modulwiederholungsprüfung folgt je nach Studiengang entweder auf eine nicht bestandene >Modulausgleichsprüfung (mit weniger als 5 Punkten) bei >modulbegleitenden Prüfungen (dann als 3. Prüfungstermin) oder bei einer nicht bestandenen >Modulabschlussprüfung (dann als 2. Prüfungstermin). In Modulen eines Studiengangs, in denen eine Modulabschlussprüfung geschrieben wird, sind zwei Modulwiederholungsprüfungen möglich (also auch hier in Summe 3 Prüfungsversuche: regulärer Versuch, 1. Modulwiederholungsprüfung, 2. Modulwiederholungsprüfung).

Je nach >Modulbeschreibung eines Studiengangs werden in der Modulwiederholungsprüfung dieselben Inhalte der vorangegangen Prüfung geprüft oder der gesamte Lerninhalt des >Moduls. Für die dritte Prüfung (2. Modulwiederholungsprüfung) gelten im BA Social Sciences z.B. besondere Bestimmungen (Dauer und Inhalt). Dies findet sich immer in den >Studienordnungen und Modulbeschreibungen der Studiengänge. Die vorangegangenen Noten bleiben bei dieser Prüfung unberücksichtigt. Die Note setzt sich zu 100% aus der Modulwiederholungsprüfung zusammen und muss mit mindestens 5 Punkten bestanden werden.

Details entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen >Studienordnung. Bei Fragen und Unsicherheiten wenden Sie sich bitte direkt an das für sie zuständige >Prüfungsamt und/ oder die >Studienkoordination.

 

zurück zum Glossar | Direktlink zu diesem Eintrag