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Staatsexamen

Das Staatsexamen ist der akademische Abschluss von Studiengängen, welche in besonderem Maße landesrechtlicher Kontrolle unterworfen sind. In Hessen erwerben Studierende im Lehramt, anders als in anderen Bundesländern, nach wie vor das 1. und 2. Staatsexamen.

Das 1. Staatsexamen wird am Institut für Politikwissenschaft von >Angestellten des Instituts, welche vonseiten der Hessischen Lehrkäftekademie eine Zulassung haben, in Form von schriftlichen und mündlichen Prüfungen abgenommen, sowie in Form einer >Wissenschaftlichen Hausarbeit (WHA), welche in etwa dem Umfang einer Bachelorarbeit in den Sozialwissenschaften (BASS) entspricht.

Die mündliche Prüfung besteht aus einen fachwissenschaftlichen und einem fachdidaktischen Teil. Für beide Teile müssen Sie sich rechtzeitig um eine:n Prüfer:in in der Fachwissenschaft und in der Fachdidaktik bemühen. Die schriftlichen Prüfungen können entweder in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik abgelegt werden. Schriftliche Prüfungen werden in der Regel nur dann in der Fachdidaktik absolviert, wenn Sie bislang in keinem ihrer Fächer einen schriftlichen didaktischen Prüfungsteil absolviert haben.

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