Inhaltspezifische Aktionen

Studieninteressenten Master

Allgemeines

Es freut uns, dass Sie sich für einen Studiengang an unserem Institut interessieren! Wenn Sie Fragen haben oder nähere Informationen suchen, so können Sie sich zum einen an das Büro für Studienberatung der JLU wenden, hier erhalten Sie Informationen und Broschüren zu allen Studiengängen an unserer Universität. Zum anderen gibt es - für weiterführende Fragen - die speziellen Beratungsstellen der jeweiligen Studiengänge. Beide Adressen finden Sie unter der Rubrik Studienfachberatung.

Darüber hinaus bietet die Universität Gießen für Studieninteressierte eine Reihe von verschiedenen Möglichkeiten sich über ein Studium zu informieren. Derzeitige Angebote finden Sie hier.

 


Master "Angewandte Musikwissenschaft"

 

Das Bewerbungsverfahren gestaltet sich wie folgt:

Die Eignungsprüfung für den Master-Studiengang Angewandte Musikwissenschaft wird in zwei Abschnitten abgelegt. Im ersten Abschnitt der Prüfung reicht die Bewerberin / der Bewerber eine Mappe ein. Den zweiten Abschnitt der Prüfung bildet ein Fachgespräch.

 

Die Bewerberin / der Bewerber muss sich bei der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Eignungsprüfung melden (Studienservice, Goethestraße 58, 35390 Gießen); die Anmeldung muss für das jeweilige Sommersemester bis zum 15. November und für das jeweilige Wintersemester bis zum 15. Mai erfolgen. Die / der Vorsitzende des Prüfungsausschusses lädt alle Bewerber/innen, die die übrigen Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium nachgewiesen haben, zur Teilnahme an der Eignungsprüfung ein und teilt ihnen die Prüfungsbedingungen mit. Zugleich fordert sie / er die Bewerber/innen auf, bis zum 30. November / 30. Mai  folgende Unterlagen einzureichen (nach Aufforderung!):
Sollten Sie die Bewerbungsfristen versäumt haben, so bitten wir Sie sich umgehend telefonisch mit einem unserer Sekretariate in Verbindung zu setzen:
Petra Dietz     0641/99-25100
Pia Wagner     0641/99-25111 

1. eine Kurzvita plus (vorläufige) Abschlusszeugnisse.

2. eine Mappe, die

a) einen selbst verfassten Text zu den Studieninteressen enthalten muss;

b) eine exemplarische Hausarbeit zu einem selbst gewählten Thema in deutscher Sprache, die bspw. im Studium erstellt wurde.

3. eine Erklärung mit folgendem Wortlaut: "Ich versichere, dass ich die in der Mappe vorgelegten

Arbeiten selbst erstellt habe."

4. gegebenenfalls weitere Belege zur bisherigen musikwissenschaftlichen Erfahrung.

 

Zunächst sind die eingereichten Unterlagen zu bewerten (erster Abschnitt der Eignungsprüfung). Zum zweiten Abschnitt der Eignungsprüfung wird eingeladen, wer als "bestanden" beurteilte Leistungen erbracht hat. Kann eine Bewerberin / ein Bewerber danach nicht zum zweiten Abschnitt der Eignungsprüfung eingeladen werden, teilt der / die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ihr / ihm dies mit.

 

Den zweiten Abschnitt der Eignungsprüfung bildet ein Fachgespräch,in dem die Bewerberin / der

Bewerber ihre / seine musikwissenschaftlichen Erfahrungen und Kenntnisse demonstriert. Das

Fachgespräch dient dem Zweck, in fachlicher Hinsicht zusätzliche Aufschlüsse über die Eignung der Bewerberin / des Bewerbers zu erhalten. Es kann als Einzelprüfung oder als Gruppenprüfung durchgeführt werden. Als Einzelprüfung dauert es in der Regel eine halbe Stunde; bei Gruppenprüfungen sind die Größe der Gruppe und die Dauer der Prüfung so zu bemessen, dass die individuelle Beurteilung der Befähigung jeder Bewerberin / jedes Bewerbers gesichert ist. Zum Fachgespräch wird die Bewerberin / der Bewerber eingeladen, wenn die Mappe als "bestanden" beurteilt worden ist.

Diese Informationen finden Sie auch  [hier]

 

Das Antragsformular für die Musikeignungsprüfung der Masterstudiengänge finden Sie [hier]