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Während des Auslandsaufenthalts

Auch wenn Sie sich im Ausland befinden, sind wir weiterhin für Sie da. Während Ihres Aufenthalts stehen folgende Themen an:

 

Angelegenheit

Arbeitsschritt

Anerkennung

Nachdem Sie ein bis zwei Wochen an der Partnerhochschule studiert haben, wissen Sie in der Regel, welche Kurse Sie dort schlussendlich besuchen. Um sicher zu gehen, dass diese auch in Gießen anerkannt werden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Anerkennungsbeauftragte und klären per Mail ab, ob eine Anerkennung möglich ist. Bitte setzten Sie das International Office FB 03 unbedingt in cc, damit wir nachvollziehen können, ob die Anerkennungsbeauftragte ihre Zustimmung erteilt hat.

Learning Agreement during Mobility

Frist: 15. Nov.

Tragen Sie hier in Table A alle Kurse aus Table A-before mobility plus die neuen Kurse ein, die Sie nun zusätzlich belegen. In den Spalten added bzw. deleted component vermerken Sie, welche der Kurse Sie hinzugefügt bzw. gestrichen haben im Vergleich zum LA before mobility. Hinweis: Bearbeiten Sie Ihr LA mit einem Textverarbeitungsprogramm, z. B. MS Word, um Spalten hinzuzufügen.

In Table B vermerken Sie wieder "mobility window" und notieren in der rechten Spalte die Gesamtzahl der ECTS aus Table A.

Schicken Sie nun alle Seiten des Learning Agreement als eine PDF-Datei an das International Office FB 03. Eine Zustimmung unsererseits erfolgt in diesem Schritt nicht mittels Unterschrift, sondern via Email. Nachdem wir Ihren Änderungen zugestimmt haben, leiten wir Ihr LA an die Kolleg*innen im AAA weiter.

Verlängerung des Auslandssemesters

Frist: 31. Jan.

Es besteht die Möglichkeit, Ihr Auslandssemester vor Ort um das Sommersemester zu verlängern (Eine Verlängerung von SoSe auf WS ist nicht möglich). Bitte fragen Sie dazu zuerst bei Ihren Koordinator*innen vor Ort nach, ob von Seiten der Partnerhochschule die Möglichkeit besteht. Eine Email der betreffenden Person an das International Office FB 03 reicht in der Regel aus, um einer Verlängerung von JLU Seite aus zuzustimmen. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Fortzahlung des Mobilitätszuschusses für das zweite Semester nicht gewährleistet ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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