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A1 Formular - Vorgehensweise für die Antragstellung

Jeder befristete dienstliche Aufenthalt im Ausland (d.h. auch eine eintägige Dienstreise) gilt als Entsendung einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters. Für Entsendungen gelten bestimmte sozialversicherungsrechtliche Regelungen, die sich je nach Entsendeland unterscheiden können. Bei Entsendungen muss im Vorfeld von dem jeweiligen deutschen Sozialversicherungsträger festgestellt werden, ob die deutschen Sozialversicherungsregelungen auch für die Zeit des Auslandsaufenthalts weiter gelten (sog. Ausstrahlung) oder ob ggf. daneben die Regelungen des Entsendelandes anzuwenden sind.

Dienstreisen in das EU-Ausland sowie in Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes und in die Schweiz

 

Für die Beantragung gibt es 2 vorausgefüllte Anträge aus Dezernat C für

 

1. Tarifbeschäftigte/Beamte außer Professorinnen und Professoren Formular herunterladen

 

2. Für Professorinnen und Professoren Formular herunterladen

 

Diese Formulare sind grundsätzlich elektronisch auszufüllen.

 

Es gibt zwei Szenarien, abhängig davon, ob eine genrelle Dienstreiseanzeige vorliegt, oder nicht:

 

1. Der/die Reisende hat eine generelle Dienstreisegenehmigung:

Den ausgefüllten A1 Antrag gemeinsam mit einem Scan der generellen Dienstreisegenehmigung an das jeweilige Personaldezernat, d.h.

- für Tarifbeschäftigte/Beamte an Personaldezernat C3.1 Personalmanagement1@admin.uni-giessen.de bzw.

- für Professorinnen und Professoren an die Personalverwaltung Professorinnen und Professoren Personalprof@admin.uni-giessen.de elektronisch verschicken und dabei das Dekanat dekanat@fb03.uni-giessen.de in cc. setzen.

 

2. Der/Die Reisende hat keine generelle Dienstreisegenehmigung

Bitte hier genauso verfahren, wie unter Punkt 1 beschrieben, außer dass anstelle der generellen Dienstreisegenehmigung die genehmigte Dienstreiseanzeige als Scan hinzugefügt werden muss, d.h. das bekannte Genehmigungsverfahren mit allen erforderlichen Unterschriften muss vorher durchlaufen sein.

 

Bitte hierbei beachten, dass es Reisen gibt, die trotz genereller Genehmigung einer Reiseanzeige bedürfen: bei längerer Reisedauer von bis zu 7 Tagen während der Vorlesungszeit und 14 Tagen außerhalb der Vorlesungszeit und bei Beantragung eines Vorschusses.

 

Für Dienstreisen außerhalb des EU-Auslands sowie der Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz bitte im zuständigen Personaldezernat um die Einholung des entsprechenden Formulars bitten.

 

Die Dienstreise bzw. die Beantragung der A1 Bescheinigung sollte mindestens 8 Wochen vor Beginn auf dem Dienstweg gestellt werden. Diese Durchlaufzeiten fordern die Krankenkassen bzw. die Rentenversicherung (nicht die JLU!).

 

Für Hilfskräfte gelten die gleichen Bestimmungen wie für Tarifbeschäftigte/Beamte.


Wichtig: Strafen, die aufgrund des Nichtmitführens einer A1-Bescheinigung entstehen, können nicht aus JLU Mitteln beglichen werden.


Bitte beachten Sie auch die Hinweise und Formulare aus dem Personaldezernat