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Lateinische Sprache I

Sprachnachweis Lateinische Sprache 1 - WICHTIG!

Bitte beachten Sie, dass Sie den Sprachnachweis 1 spätestens am Ende des 2. Semesters abgelegt haben müssen, sofern er in Ihrem Studiengang als Studienvoraussetzung gefordert wird. Sollten Sie den Sprachnachweis nicht zur genannten Frist abgelegt haben, werden Sie aus Ihrem Fach exmatrikuliert.

 

Ziel des Sprachkurses Lateinische Sprache 1 ist der Erwerb elementarer grammatikalischer Kenntnisse und die Aneignung eines Grundwortschatzes (ca. 900 Wörter).

 

Der Umfang des Kurses beträgt 6 Semesterwochenstunden. Zusätzlich sollten Sie mindestens 6 bis 10 Semesterwochenstunden zur Vor- und Nachbereitung einplanen. Eine regelmäßige Teilnahme am Kurs wird vorausgesetzt. Zusätzlich können Sie auch das Tutorium besuchen.

Zur groben Orientierung: Sie erlernen in Ihrem ersten Semester den Stoff, den Sie in der Schule innerhalb von vier Jahren erlernt hätten.

 

Um sich für den Kurs anzumelden nutzen Sie bitte das universitätsinterne Verwaltungssystem FlexNow. Anmeldefristen für die Kurse (regulär und AfK) entnehmen Sie bitte folgendem Linkhttps://flexnow.uni-giessen.de/cms/. Sollte in Ihrem Studiengang Lateinische Sprache weder als Sprachnachweis noch als AfK-Veranstaltung vorgesehen sein, melden Sie sich bitte per Mail unter Angabe Ihres Studiengangs und der Fächerkombination beim Kompetenzzentrum an.

 

Lehrbuch

Techritz, C. et al., Lingua Latina, Intensivkurs Latinum,
Lehr- und Arbeitsbuch,
Ernst Klett Sprachen, Stuttgart 2012.
ISBN: 978-3-12-528780-8

 

Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Klausur. In der Regel wird eine Wiederholungsklausur pro Semester angeboten. Eine dritte Klausur wird nicht angeboten.

Inhalt der Prüfung

Teil 1: Übersetzung eines Textes, der an Caesars Bellum Gallicum angelehnt ist. Der Übersetzungstext umfasst ca. 90 Worte.

Teil 2a: Ein auf den Übersetzungstext bezogener Grammatikteil, mit dem die erworbenen Grammatikkenntnisse geprüft werden.

Teil 2b: Ein spezieller Grammatikteil zum Konjunktiv im Hauptsatz und/oder zu Kasusfunktionen.

Die Prüfung wird ohne Wörterbuch geschrieben.

 

Weitere Informationen zum Sprachnachweis können Sie der speziellen Ordnung (MUG) Ihres Studiengangs entnehmen.