LOMZ-relevante Drittmittel
LOMZ-relevante Drittmittel sind Mittel, die zur Förderung von Forschung und Lehre zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt (Grundfinanzierung) von öffentlichen und privaten Stellen eingeworben werden. Grundsätzlich sind nur solche Mittel LOMZ-relevant, die von der Hochschule selbst administriert und im eigenen Rechnungswesen verbucht werden.
Im Rahmen der LOMZ nicht berücksichtigt werden:
a) unmittelbar vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst zusätzlich gewährte Projekt- und Sondermittel (LOEWE, QSL, HSP2020, SSP, IuS)
b) Zahlungen für Dienstleistungen
c) Drittmittel, die nicht über den Hochschulhaushalt abgewickelt werden