Inhaltspezifische Aktionen

Überschreiten der Regelstudienzeit

Was passiert, wenn die Regelstudienzeit bei BA bzw. MA überschritten wird? Gibt es Langzeitstudiengebühren?

 

Die Speziellen Ordnungen für die BA- und MA-Studiengänge am FB 05 sehen eine Regelstudienzeit von sechs bzw. vier Semestern vor. Diese Regelstudienzeit wird mitunter überschritten, weil man z.B. einige Zeit im Ausland studiert oder ein Praktikum absolviert. Eine solche Überschreitung zieht keine Konsequenzen nach sich. Jedoch müssen BAFöG-Empfänger beachten, dass für die finanzielle Förderung ihres Studiums das Einhalten der Regelstudienzeit relevant ist.

Es gibt keine Langzeitstudiengebühren mehr. Grundlage hierfür ist das vom Hessischen Landtag am 17. Juni 2008 verabschiedete Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen.

                                
                                        
                                       
                              

Zeige alle FAQs