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3. Was unterscheidet BQT II und III?

Die berufsqualifizierende Tätigkeit II - vertiefte Praxis der Psychotherapie - kurz BQT II - ist ein Teil des Studiums, der laut Approbationsordnung (siehe z.B. hier) zur Vertieften Wissensvermittlung als universitäre Lehrveranstaltung gedacht ist. Es "wird in anwendungsorientierten Lern- und Lehrformen und in übungsorientierten Kleingruppen durchgeführt.". Diese Kleingruppen werden durch fachkundiges Personal, also z.B. PsychotherapeutInnen der verschiedenen Schulen angeleitet.

 

Die berufsqualifizierende Tätigkeit III - angewandte Praxis der Psychotherapie - kurz BQT III - ist ein Praktikum in einer qualifizierten Einrichtung, mit der die JLU kooperiert (es ist auch möglich, sich eine andere Einrichtung anerkennen zu lassen). Nähere Infos zur BQT III siehe separate Frage.