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Die Approbationsprüfung

Im Anschluss an Ihren Masterabschluss werden Sie die Möglichkeit haben, die Approbationsprüfung abzulegen. Diese ist die Voraussetzung dafür, die Fachweiterbildung zu starten, nach der Sie die gleiche Qualifikation wie die heutigen psychologischen Psychotherapeuten haben und in eigener Praxis arbeiten können.

 

WICHTIG: Voraussichtlich kann die Approbationsprüfung nur in dem Bundesland abgelegt werden, in dem Sie auch den Master studiert haben (§20 PsychThApprO)

 

Form:

Die Approbationsprüfung wird sich inhaltlich und strukturell natürlich von der bisher bekannten Form unterscheiden: Es gibt eine mündlich-praktische Fallprüfung sowie eine Parcour-Prüfung. Grundlage für die mündlich-praktische Fallprüfung wird einer der vier Anamneseberichte aus dem BQT III des individuellen Studierenden sein.
Verantwortlich für die Approbationsprüfung für Gießener Absolventen ist das HLPUG; die Durchführung der Prüfung wird (aller Voraussicht nach) an die Universität zurückdelegiert.

 

Inhalte:

Nach §27 PsychThApprO sind folgende Punkte prüfungsrelevant:

Die psychotherapeutische Prüfung erstreckt sich auf die im Studium vermittelten Inhalte, über die eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut zur eigenverantwortlichen und selbständigen Berufsausübung verfügen muss (therapeutische Kompetenzen). Besondere Aspekte der verschiedenen Alters- und Patientengruppen sind in die Fragestellungen der psychotherapeutischen Prüfung angemessen einzubeziehen

 

Die mündlich-praktische Prüfung

erfolgt als Einzelprüfung und soll 40-bis 45 Minuten dauern. Es kann Folgendes thematisiert werden

  1. fallspezifische Fragen zu der Patientenanamnese auf der Grundlage des eingereichten Sitzungsprotokolls oder der eingereichten Videoaufzeichnung,
  2. fallübergreifende Fragen zu den therapeutischen Kompetenzen sowie
  3. allgemeine Fragen aus den Wissensbereichen der Anlagen 1 und 2. der PsychThAppr

Für die Benotung der mündlich-praktischen Prüfung wird sowohl das eingereichte Protokoll der Patientenanamnese selbst, wie auch die Prüfungsleistung separat bewertet. Es wird ein Gesamtnotenwert berechnet, in dem die Prüfung selbst mit 90%, die Note des Protokolls zu 10% eingehen.

Die Prüfung darf bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. Grundlage der Wiederholung ist dann jeweils einer der verbleibenden Berichte. Eine Wiederholung nach Bestehen z.B. zur Verbesserung der Note, ist nicht möglich (auch nicht nach einem erneuten Studium!)

 

Parcour-Prüfung

Die Parcour-Prüfung ist eine moderne Form der Kompetenzprüfung in einer Gruppe von maximal 5 Kandidatinnen und Kandidaten, die sich auf fünf Kompetenzen konzentriert, die wesentlich für die Ausübung des therapeutischen Berufs sind. Die fünf Kompetenzbereiche werden an fünf verschiedenen Stationen geübt. Diese sind:

  1. Pateintensicherheit: er oder sie ist zu einer umfassenden Risikoeinschätzung in der Lage
  2. therapeutische Beziehungsgestaltung: er oder sie zeigt, dass er Probleme in der therapeutischen Beziehungsgestaltung erkennnt und diesen angemessen begegnen kann
  3. Diagnostik: er oder sie kann zutreffende psychohterapeutische Diagnosen stellen
  4. Patienteninformation und -aufklärung: durch angemessene Patienteninformation kann er oder sie zu einer selbstbesteimmten Patientenentscheidung beitragen
  5. Leitlinienorientierte Behandlungsempfehlungen: er oder sie kann angemessen und diagnosebezogen über empfohlene Behandlungsmöglichkeiten informieren, auch über solche, die außerhalb des eigenen Spezialisierungsbereichs liegen.
Was bedeutet das konkret?
An jeder Station wird eine konkrete Patientensituation beschrieben, die von einem Simulationspatienten oder einer -patientin gespielt werden. An jeder Station soll einer der Kandidatinnen oder Kandidaten geprüft werden. An jeder Station befinden sich zwei Prüferinnen oder Prüfer.
Die Prüfungszeit pro Station beträgt 20 Minuten. Die an jeder Station erbrachte Leistung wird von beiden Prüfenden der jeweiligen Station anhand eines strukturierten Bewertungsbogens getrennt bewertet, die Bewertungen werden pro Station gemittelt. Der Prüfungsvorsitzende erhält nach Abschluss der Durchführung aller fünf Stationen alle Bewertungsbögen der fünf Stationen und bewertet die Prüfung insgesamt.
Es kann nur bestanden werden, wenn die Mindestpunktzahl an jeder Station erreicht wurde. Mehr hierzu siehe §52 und §53 PsychThApprO.
Auch die Parcour-Prüfung kann bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. Eine Wiederholung nach Bestehen ist nicht möglich.

 

Termine

Die Prüfungen (mündlich-praktische und Parcour-Prüfung) finden in einem Wintersemester frühestens im März, in einem Sommersemester frühestens im September statt.