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5. Abschlussprüfung

 5. Abschlussprüfung (§7 PsychTh-APrV)

  • Es handelt sich um eine staatliche Prüfung.
  • Die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/ Psychologischer Psychotherapeut (Fachkunde: Verhaltenstherapie).
  • Zur Anmeldung für die staatliche Abschlussprüfung ist das universitäre Ausbildungszertifikat erforderlich, für das neben dem Nachweis aller Ausbildungsbestandteile auch die Vorlage von zehn schriftlichen Fallberichten (vier ausführliche Berichte und sechs Kurzberichte) verlangt wird, die positiv begutachtet wurden.