Prüfungen
Sehr geehrte Studierende,
wir bitten zu beachten, dass die unter
https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb06/sport/studium/pruefungen/pruefungen/Pruefungsorganisation1
angegebenen Prüfungswochen in Einzelfällen vom IfS nicht umgesetzt werden, der betroffene Klausurtermin in einer anderen Woche liegt. Grund kann z. B. sein, dass mehr als 1 Fachsemester in der zeitlichen Abfolge/Dichte der Prüfungen berücksichtigt wird.
Für Veranstaltungen bei Torsten Frech ergibt sich als Konsequenz: zu Vorlesungsreihen und Seminaren, die in Klausuren einbezogen sind, erfolgt zu Vorlesungsbeginn keine nähere Beschreibung zu Themen, Inhalten und Abläufen der letzten Vorlesungswoche/n, da nicht zu diesem Zeitpunkt planbar.
VERGANGEN/ABGELAUFEN
Sehr geehrte Studierende,
zur Einsicht von Klausuren des Arbeitsbereichs Leistungsphysiologie und Sporttherapie von Februar 2024 bieten wir folgenden Termin an:
Montag 11.03.2024 von 8:35 Uhr bis 8:50 Uhr. Ort wird per E-Mail mitgeteilt.
Es ist notwendig, zuvor eine E-Mail an torsten.frech@sport.uni-giessen.de unter Angabe der Teilprüfung bzw. im Fall einer MAP unter Angabe des Modulcodes oder -titels zu senden. Der genaue Ort der Klausureinsicht am Sportcampus Kugelberg wird dann per E-Mail mitgeteilt.
Hinweis: Dort, wo untenstehend "Ausgleichsprüfung..." formuliert ist, ersetzen Sie den Begriff bitte gemäß der seit 2023 angewendeten Formulierung durch "1. Wiederholungsprüfung..." (in Flexnow als Wiederholungsprüfung in der Bewertung bezeichnet). Da sich in den alten Ordnungen weiterhin der Begriff "Ausgleichsprüfung" und nicht "1. Wiederholungsprüfung" wiederfindet, haben wir zum besseren Verständnis die alte Begrifflichkeit untenstehend belassen. Analog dazu beachten Sie bitte, dass die alte Begrifflichkeit "Wiederholungsprüfung" nun in der Konsequenz des Vorgenannten zur sogenannten "2. Wiederholungsprüfung" wird (in Flexnow weiterhin als Wiederholungsprüfung in der Bewertung bezeichnet), was untenstehend zum vermutlich besseren Verständnis auch als "3.-Versuch", gerechnet ohne Corona-Freiversuch, bezeichnet wird.
Sofern Sie die trainingswissenschaftliche Klausur und sportmedizinische Klausur im 1.-Versuch nicht bestanden haben und gemäß Ihrem Modul eine Klausur im Gesamtumfang von genau 120min schreiben (dies trifft zu bei Ausgleichsprüfungen ["2.-Versuch"] mit MODULbeginn vor WS16/17, siehe zutreffende Modulbeschreibung https://www.uni-giessen.de/mug/7/7-80-studien-und-prufungsordnungen-modularisierte-lehramter/7_82_00_L2/7-82-00-anlage-2-lehramt-an-haupt-und-realschulen ), so schreiben Sie den sportmedizinischen Teil an dem Termin, an dem der trainingswissenschaftliche Teil festgelegt ist. Auch hier gibt es je 2 Termine im Jahr, siehe https://www.uni-giessen.de/fbz/fb06/sport/studium/Service-Center%20Studium%20und%20Pruefungen/pruefungen/Pruefungsorganisation1/index_html und https://www.uni-giessen.de/fbz/fb06/sport/studium/Service-Center%20Studium%20und%20Pruefungen/pruefungen/Pruefungstermine%20WiSe%2018%2019%20und%20SoSe%2019/index_html .
Wenn Sie das Modul nach SS16 begonnen haben, so ist auch für den Fall, dass beide Teilprüfungen im 1.-Versuch nicht bestanden wurden, jeweils die einzelne Ausgleichsprüfung ("2.-Versuch") zu den separaten Terminen (sportmed. Prüfung bei Termin der Sportmed., analog Trainingsw.) zu absolvieren (Links oben).
Eine schriftliche Wiederholungsprüfung ["3.-Versuch"] bzw. der schriftliche Anteil dessen findet für den sportmed. und trainingsw. Teil, also den gesamten schriftlichen Teil, an dem Termin der Trainingswissenschaft statt, unabhängig vom Modulbeginn.
Sofern Ihnen auf Ihren aktiven, formlosen Antrag für die Wiederholungsprüfung vom Modulverantwortlichen der nach 1.-Versuch oder nach Ausgleichsprüfung bestandene trainingswissenschaftliche Anteil (Notenpunkte) angerechnet wird, entsprechend dieser Prüfungsteil in der Wiederholungsprüfung nicht mehr geprüft wird, so findet die Wiederholungsprüfung zum Termin statt, wo die Sportmedizin ihren Teil prüft (i.d.R. letzte vorlesungsfreie Woche, siehe o.a. Link zu Terminen) und wird 1:1 mit den angerechneten Notenpunkten aus der Trainingsw. verrechnet. (gilt nicht mehr).
Sofern Sie auf eine Ausgleichsprüfung, deren Ergebnis mit dem Ergebnis des 1.-Versuchs 1:1 verrechnet wird, verzichten, und unmittelbar die Wiederholungsprüfung absolvieren möchten, welche die vorherigen Notenpunkte (Noten) ersetzt, müssen Sie dies schriftlich angeben.
Sollten die zur Verfügung gestellten Informationen nicht Ihre Frage beantworten, so können Sie sich mit diesem Kontaktformular an den Arbeitsbereich wenden.
Sollten die zur Verfügung gestellten Informationen nicht Ihre Frage beantworten, so können Sie sich mit diesem Kontaktformular an den Arbeitsbereich wenden.