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Informationen zu Prüfungsangelegenheiten

Informationen zu Weiterführung von Lehre und Prüfungen im Modul BG-BA-17a „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ für BuG-Studierende nach Studienordnung 2017/18

 

Stand: 05.10.21

 

Mit Einführung der neuen Studienordnungen zum WS 21/22 wird das Modul in veränderter Form weitergeführt. Für die Studierenden nach älteren Studienordnungen ergeben sich damit folgende Regelungen:

Lehrveranstaltungen:

Die Seminare zur Mathematik und Biologie werden auch weiterhin im neuen Modul BA-BUG-03 angeboten und können auch von Studierenden älterer Studienordnungen belegt werden.

Biomechanik ist nun Teil des Moduls BA-BuG-08, findet damit im Sommersemester statt, kann aber auch von Studierenden älterer Studienordnungen belegt werden, denen dieser Teil noch fehlt.

Prüfungen:

Noch ausstehende Erst- oder Wiederholungsprüfungen im Modul BG-BA-17a können an dem im 2. Prüfungszeitraum im Frühjahr 2022 stattfindenden Klausurtermin zum Modul BA-BuG-03 absolviert werden. Dies gilt entsprechend auch für alle in den Folgejahren eventuell noch ausstehenden Prüfungen im Modul BG-BA-17a.

Für diejenigen, die im SS 2022 erstmalig die Lehrveranstaltung zur Biomechanik absolvieren, bieten wir im 2. Prüfungszeitraum des SS 2022 einmalig einen Sondertermin für die Klausur zum Model BG-BA-17a an.

 

In Flexnow wird es dazu ab November Anmeldemöglichkeiten geben (wenn Sie den Erstversuch absolvieren wollen). Sind Sie bereits im Prüfungsverfahren, so sind Sie automatisch für den nächsten Prüfungstermin (2. Prüfungszeitraum, siehe oben und auf der Homepage) angemeldet.

 

Viele Grüße

Yvonne Zimmer-Ackermann

 

 

2. Prüfungszeitraum SoSe 2021:

 

Stand: 12.03.2021

 

Der 2. Prüfungszeitraum wird aufgrund der knappen Raumkapazitäten an der JLU im SoSe 2021 um eine Woche vorgezogen und verkürzt:

Woche A: 04.-08.10.2021

Woche B/C: 11.-15.10.2021  

 

Bitte beachten Sie die aktuellen Prüfungstermine auf unserer Homepage.

 

Die Festlegung von Prüfungsterminen finden Sie unter:

https://www.uni-giessen.de/fbz/fb06/sport/studium/Service-Center%20Studium%20und%20Pruefungen/pruefungen/Pruefungstermine%20aktuell

 

Aufhebung der Voraussetzung des Praktikumsmodul zur Thesisanmeldung

 

Stand:15.02.2021

 

Liebe Studierende,

um Härtefälle bei der Thesis-Anmeldung bzgl  der fehlenden Voraussetzung des Abschlusses des Praktikums-Moduls zu vermeiden, haben wir folgende Regelung getroffen: Für die Anmeldungszeiträume März/April/Juni 2021 werden generell Thesis-Anträge auch dann genehmigt, wenn die Voraussetzung des Abschlusses des Thesismoduls nicht gegeben ist. Diese Regelung basiert auf der "Corona-Ordnung" der JLU und ist mit dem Prüfungsamt abgesprochen. Sie müssen in diesem Fall KEINEN Antrag auf Sonderregelung stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Jörn Munzert (Prüfungsausschuss-Vorsitzender BuG)

 

 Wichtige Informationen zu Präsenzprüfungen

 

Stand: 10.02.2021

 

Liebe Studierende,

wie Sie den FAQs auf der Homepage der JLU entnehmen können, besteht keine Pflicht zu (auch in Flexnow angemeldeten) Präsenzprüfungen zu erscheinen. Sollten Sie für eine Präsenzprüfung angemeldet sein, zu dieser nicht erscheinen, wird Ihnen über das Prüfungsamt ein „Anerkannter Rücktritt“ in Flexnow für die nicht angetretene Präsenzprüfung eingetragen (dies gilt NICHT als Prüfungsversuch). Sie sind somit AUTOMATISCH für den nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet (Termine 2. Prüfungszeitraum siehe Homepage Institut für Sportwissenschaft).

 

Aus organisatorischen und administrativen Gründen bitten wir Sie, dem für Sie zuständigen Prüfungsamt (APG/ZfL) FRÜHZEITIG per Mail zu melden, wenn Sie nicht an der Prüfung teilnehmen und einen „Anerkannten Rücktritt“ eingetragen haben möchten.

 

Sonderregelung Moduel BG-BA-18 und BG-BA-17a für  B.Sc. Bewegung und Gesundheit:

Erstversuche in den Modulen BG-BA-18 und BG-BA-17a über Flexnow-Anmeldungen geregelt werden; nur die Nachmeldungen (für Wiederholungsprüfungen -> NICHT Erstversuch) müssen über das Prüfungsamt geregelt werden. Dafür sollten die Studierenden sich im APG melden.

 

Viele Grüße

Yvonne Zimmer-Ackermann

 

 

Prüfungsorganisation und –termine im SoSe 2021:

 

Im Sommersemester 2021 muss der 1. Prüfungszeitraum am Institut für Sportwissenschaft aufgrund der knappen Raumkapazitäten an der JLU ebenfalls um zwei Wochen nach hinten verschoben werden.

 

Der 1. Prüfungszeitraum beginnt daher in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit (Woche A ab dem 19.07.2021).

In einigen Ausnahmefällen kann es auch innerhalb der Prüfungszeiträume zu Verschiebungen kommen.

Beachten Sie daher bitte die aktuellen Prüfungstermine auf unserer Homepage.

 

Die Festlegung von Prüfungsterminen (aktuelles Semester) und Prüfungszeiträumen (kommendes Semester) finden Sie unter:

https://www.uni-giessen.de/fbz/fb06/sport/studium/Service-Center%20Studium%20und%20Pruefungen/pruefungen/Pruefungstermine%20aktuell

 


Freiversuchsregelung auf Grund der Pandemie-Situation

 

Datum: 17.11.2020, Quelle: https://www.uni-giessen.de/coronavirus/faq#pr-fungen

 

Der Senat der JLU hat in seiner Sitzung vom 15. Juli 2020 eine umfassende Freiversuchsregelung für alle Prüfungen unter Aufsicht (Klausuren, mündliche Prüfungen, usw.) beschlossen. Für diese Prüfungen in der Verantwortung der JLU wird jeweils einmalig ein nach dem 12. März 2020 nicht bestandener Versuch als Freiversuch gewertet und nicht auf die Anzahl möglicher Prüfungsversuche angerechnet. Unberührt von dieser Regelung, die bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21 gelten soll, bleiben bundes- oder landesrechtliche Regelungen über Staatsprüfungen.

  • Die Freiversuchsregelung gilt für alle in die Verantwortung der JLU fallenden Prüfungen mit Aufsicht (Klausuren, mündliche Prüfungen, usw.) einschließlich Wiederholungsprüfungen, die tatsächlich nach dem 12.März 2020 stattfinden bzw. stattgefunden haben.

  • Für Staatsexamensstudiengänge gilt: Die Freiversuchsregelung gilt nicht in Staatsprüfungen selbst, die der Regelungsmöglichkeit der Universität entzogen sind. In allen Modul- oder sonstigen Prüfungen oder Leistungskontrollen, die an der Universität durchgeführt werden, gilt die Regelung dagegen. Davon ausgenommen ist nur das Studium der Veterinärmedizin, wo die Anzahl der Wiederholungsversuche nach § 17 Abs. 1 der Tierärzte-Approbationsverordnung auf zwei begrenzt ist. In allen anderen Staatsexamensstudiengängen ist es der Universität überlassen, die Anzahl der Prüfungsversuche im universitären Studienteil durch Satzung zu regeln.

  • Wenn eine Modulteilprüfung zwar für sich genommen bestanden wurde, aber durch Notenausgleich mit der anderen Modulteilprüfung – die vor dem 12. März 2020 nicht bestanden wurde – die Modulprüfung insgesamt nicht bestanden ist, ist eine Wiederholung des nach dem 12. März 2020 bestandenen Prüfungsversuchs möglich.

  • Wenn eine Ausgleichsprüfung zwar für sich genommen bestanden wurde, aber zusammen mit der schlechteren Note des Erstversuchs – der vor dem 12. März 2020 nicht bestanden wurde – die Modulteilprüfung insgesamt nicht bestanden ist, ist eine Wiederholung möglich.

  • Wenn die Erst- oder die Ausgleichsprüfung nicht bestanden wurde, die Modulprüfung aber durch Notenausgleich insgesamt bestanden ist, ist eine Wiederholung möglich, aber nicht notwendig.

  • Für jede in der Prüfungsordnung vorgesehene Prüfung (in einem bestimmten Fach oder Modul) soll es einmalig einen weiteren Versuch geben, falls ein Versuch nicht bestanden wurde.

  • Die Regelung gilt für alle Prüfungsversuche nach dem 12. März 2020 – also auch für bloße Wiederholungsprüfungen, obwohl die Ausgangsprüfung schon vor dem 12. März 2020 stattfand.

  • Dass der Freiversuch als „nicht unternommen“ gilt, wirkt sich nicht negativ auf Studierende aus, die verpflichtet sind, pro Semester wenigstens einen Prüfungsversuch zu unternehmen.

  • Die Freiversuchsregelung umfasst auch „Take-Home“-Tests, bei denen in kurzer Frist (unter einem Tag) Aufgaben bearbeitet und digital eingereicht werden.



Prüfungsorganisation und –termine im WiSe 2020/21:

 

Im Wintersemester 2020/2021 mussten die Prüfungszeiträume am Institut für Sportwissenschaft aufgrund der knappen Raumkapazitäten an der JLU um jeweils zwei Wochen nach hinten verschoben werden.

 

Der 1. Prüfungszeitraum beginnt daher in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit (Woche A ab dem 22.02.2021),

der 2. Prüfungszeitraum in der zweiten Vorlesungswoche des Sommersemesters 2021 (Woche A ab dem 19.04.2021).

In einigen Ausnahmefällen kann es auch innerhalb der Prüfungszeiträume zu Verschiebungen kommen.

Beachten Sie daher bitte die aktuellen Prüfungstermine auf unserer Homepage.

 

Die Festlegung von Prüfungsterminen (aktuelles Semester) und Prüfungszeiträumen (kommendes Semester) finden Sie unter:

https://www.uni-giessen.de/fbz/fb06/sport/studium/Service-Center%20Studium%20und%20Pruefungen/pruefungen/Pruefungstermine%20aktuell

 

Für das Wintersemester 2020/2021 gelten für alle Studiengänge folgende Regelung für die An- und Abmeldung von Prüfungen:

An- und Abmeldung bis 3 Tage vor der Prüfung selbstständig in Flexnow möglich!

 

Verfahren bei Abmeldung nach der 3-Tages-Frist:

Wer an einer Prüfung, die im Verantwortungsbereich der JLU liegt, aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen kann, muss sich auf jeden Fall vor der Prüfung beim jeweiligen Prüfungsamt krankmelden. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular zur Mitteilung einer Prüfungsunfähigkeit. Es entfällt vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres die Verpflichtung, ein ärztliches Attest vorzulegen. Ein Nicht-Erscheinen zum Prüfungstermin ohne vorherige Krankmeldung gilt als Fehlversuch. Für schriftliche Arbeiten ohne Aufsicht (z.B. Hausarbeiten, Thesis) ist weiterhin die ärztliche Bestätigung der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung notwendig!

 

Akademisches Prüfungsamt Geisteswissenschaft: https://www.uni-giessen.de/fbz/paemter/gwiss/kra

Zentrum für Lehrbildung: https://www.uni-giessen.de/fbz/zentren/zfl