Anerkennung (nicht gültig im Jahr 2020)
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Bitte beachten Sie - das Deutsche Sportabzeichen kann nicht anerkannt werden.
Anerkennung von Eignungsprüfungen anderer Universitäten
Eignungsprüfungen . anderer Universitäten und Bundesländer können anerkannt werden (siehe unten), wenn diese zur Aufnahme eines Lehramtsstudiums durchgeführt worden sind, und wenn diese inhaltlich und vom Umfang mit der Eignungsprüfung der JLU Gießen vergleichbar sind.
Anerkennbare Eignungsprüfungen anderer Universitäten: Bayern, Berlin, Bochum, Chemnitz, Darmstadt, Duisburg-Essen, Erfurt, Frankfurt (* bitte die Anerkennungsvoraussetzungen unten beachten), Freiburg, Halle, Heidelberg, Hildesheim, Karlsruhe, Kaiserslautern, Kassel, Kiel, Koblenz, Köln, Konstanz, Ludwigsburg, Mainz, Münster, Oldenburg, Paderborn, Potsdam, Rostock, Saarbrücken, Stuttgart, Tübingen, Vechta, Weingarten, Wuppertal.
Nicht anerkennbare Eignungsprüfungen anderer Universitäten: Bielefeld, Braunschweig, Bremen, Dortmund, Flensburg, Göttingen, Hamburg, Hannover, Jena, Leipzig, Lüneburg, Magdeburg, Marburg, Osnabrück.
* Anerkennungsvoraussetzungen für Frankfurt = die Ergebnisse des Studierfähigkeitstest müssen in den Teilbereichen Leichtathletik, Schwimmen, Gerätturnen, Gymnastik/Tanz jeweils mindestens eine Punktzahl 2 aufweisen. Falls einer dieser Teilbereiche nur mit einer Punktzahl 1 abgeschlossen wurde, muss ein anderer von den oben genannten Teilbereichen kompensatorisch 3 Punkte haben. Diese Kompensation darf in den genannten Teilbereichen nur einmalig erfolgen. In den Teilbereichen Rückschlag- und Zielschussspiel muss aus den vier eingebrachten Teilbereichen eine mittlere Bewertung von Punktzahl 2 erreicht werden (Regelung ist ab dem SoSe 2016 gültig).
Zur Einreichung der Anerkennungsunterlagen füllen Sie bitte diesen Vordruck aus und schicken die Unterlagen bitte an das
Institut für Sportwissenschaft
Christofer Segieth
Kugelberg 62
35394 Gießen- Vordruck zur Anerkennung (siehe oben)
- beglaubigte Kopie der Eignungsprüfungsurkunde
- Original oder beglaubigte Kopie eines Sporttauglichkeits-Attests (Hier wird ausschließlich der JLU Vordruck akzeptiert)
- Kopie des Überweisungsbeleges der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 €
Für das Anerkennen von Unterlagen wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben. Überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr auf folgendes Konto der Justus-Liebig-Universität Gießen:
Empfänger: Justus-Liebig-Universität Gießen – Institut für Sportwissenschaft FB 06
Bankverbindung: Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE 9850 0500 0000 0100 6550
BIC: HELADEFF
Kto. Nr. 1006 550
BLZ: 500 500 00Vermerk (unbedingt angeben):
Sporteignungsprüfung - Anerkennung - Projekt-Nr. 600 00 500; Name der Person
Wenn eine Anerkennung der Unterlagen möglich ist, erhalten Sie von uns eine Anerkennungsurkunde, die Sie dann mit ihrer Bewerbung für das Studium an der Universität einreichen bzw. zur Einschreibung vorlegen müssen. Falls es nicht anerkannt werden kann, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Frühzeitiges Einreichen der Unterlagen kann die Bearbeitung beschleunigen.
Anerkennung von Abiturleistungen im Fach LK-Sport
Die Abiturleistungen im LK-Sport können anerkannt werden, wenn im Durchschnitt in der Abiturphase (4 Halbjahre - Q1-Q4) das Leistungsfach Sport (mit mindestens 5 Wochenstunden) mit mindestens 11 Punkten (Durchschnitt 10,5 und 10,75 Punkte werden nicht aufgerundet) absolviert wurde.
Zur Einreichung der Anerkennungsunterlagen füllen Sie bitte diesen Vordruck aus und schicken die Unterlagen bitte an das
Institut für Sportwissenschaft
Christofer Segieth
Kugelberg 62
35394 Gießen- Vordruck zur Anerkennung (siehe oben)
- beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses
- Original oder beglaubigte Kopie eines Sporttauglichkeits-Attests (Hier wird ausschließlich der JLU Vordruck akzeptiert)
- Kopie des Überweisungsbeleges der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 €
Für das Anerkennen von Unterlagen wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben. Überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr auf folgendes Konto der Justus-Liebig-Universität Gießen:
Empfänger: Justus-Liebig-Universität Gießen – Institut für Sportwissenschaft FB 06
Bankverbindung: Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE 9850 0500 0000 0100 6550
BIC: HELADEFF
Kto. Nr. 1006 550
BLZ: 500 500 00Vermerk (unbedingt angeben):
Sporteignungsprüfung - Anerkennung - Projekt-Nr. 600 00 500; Name der Person
Wenn eine Anerkennung der Unterlagen möglich ist, erhalten Sie von uns eine Anerkennungsurkunde, die Sie dann mit ihrer Bewerbung für das Studium an der Universität einreichen bzw. zur Einschreibung vorlegen müssen. Falls es nicht anerkannt werden kann, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Frühzeitiges Einreichen der Unterlagen kann die Bearbeitung beschleunigen.
Bitte die Einreichung von Unterlagen per Einschreiben vermeiden, da diese am Institut häufig nicht zugestellt werden können und dann automatisch an den Adressaten zurückgeschickt werden.
- Vordruck zur Anerkennung (siehe oben)