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Habilitieren am FB 08

Ihren Antrag auf Eröffnung eines Habilitationsverfahrens geben Sie mit der Habilitationsschrift und allen Dokumenten im Dekanat ab. Ansprechpartnerin ist Frau Mathewes. Es kann sinnvoll sein, bereits vorher eine Anfrage an das Dekanat zu richten, damit die Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss des Verfahrens abgeschätzt werden kann:

Vorbereitung der Habilitation am Fachbereich Biologie und Chemie:


In seiner Sitzung am 2. November 2011 hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Biologie und Chemie beschlossen, das bisher praktizierte Verfahren zu Voranfragen zur Habilitation nicht mehr weiterzuführen.

Dessenungeachtet legt der Fachbereichsrat nach wie vor Wert darauf, dass Kandidatinnen und Kandidaten, die die Eröffnung eines Habilitationsverfahrens am Fachbereich 08 beantragen, dort auch bekannt sind.

Im Interesse eines möglichst schnellen und reibungslosen Fortganges des späteren Habilitationsverfahrens wird den Kandidatinnen und Kandidaten nahegelegt, während der Vorbereitungszeit auf die Habilitation im Rahmen einer fachbereichsoffenen Veranstaltung ihr eigenes Fachgebiet wissenschaftlich und didaktisch überzeugend zu präsentieren.

Die Ankündigung eines solchen Vortrages sollte unter Bekanntgabe der späteren Habilitationsabsicht über das Dekanat erfolgen. Das Dekanat prüft den Antrag, die Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens trifft der Fachbereichsrat.


Den Ablauf des Verfahrens entnehmen Sie bitte dem Schema.


Anmerkungen zur Habilitationsordnung vom 19.12.2003:

§ 6 (3) 3.  "… und je ein Exemplar der gedruckten wissenschaftlichen Arbeiten": Die Vorlage der Drucke ist nur dann notwendig, wenn das Dekanat hierzu nach Prüfung aller eingereichten Habilitationsunterlagen Nachfragen stellt.

§ 6 (3) 3. Bitte geben Sie bei gemeinsamen Veröffentlichungen den prozentualen Anteil Ihrer Leistung in der Publikationsliste an.

§ 6 (3) 6. Das Dekanat benötigt 6 Exemplare der Habilitationsschrift anstelle der angegebenen 8 Exemplare.