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Empfehlungen zur Zitierweise

Vorbemerkungen

Es sind sinngemäße und wörtliche Zitate möglich. Ein sinngemäßes Zitat verweist auf einen bestimmten Text (z.B. auf Ausführungen, eine Erkenntnis oder einen Gedanken einer Autorin/eines Autors), der inhaltlich übernommen bzw. verarbeitet wird. Es wird mit "vgl." (vergleiche) eingeleitet. Ein wörtliches Zitat ist bei wörtlicher Übernahme eines Textes (z.B. einer prägnanten Aussage, einer Definition oder These) erforderlich. Die Einleitung mit "vgl." entfällt. Dafür wird der übernommene Text in Anführungszeichen gesetzt. Wörtliche Zitate sind nur ausnahmsweise erforderlich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf relevante Literatur (z.B. zu einem bestimmten Sachverhalt) zu verweisen. Die entsprechenden Zitate werden mit "siehe hierzu" eingeleitet.

Die nachfolgenden Empfehlungen müssen nicht übernehmen werden. Auf die Einheitlichkeit der Zitierweise in der Arbeit ist zu achten.

 

Literaturangaben im Text

Für Literaturangaben im Text empfiehlt sich die Kurzzitierweise. Die Zitate werden in Klammer in den fortlaufenden Text aufgenommen. Die Formel lautet: "Nachname (der Autorin/des Autors) Jahr, Seitenzahl". Bei mehreren Autorinnen/Autoren werden die Nachnamen mit "/" getrennt.

Beispiel: Vgl. Bottler 1982, S. 30,  Aldendorf/Wassmann/Strecker 1997, S. 16 ff.

Die Literaturangaben im Text müssen sich eindeutig den Literaturangaben im Literaturverzeichnis zuordnen lassen. Umfasst die zitierte Literatur mehrere Veröffentlichungen einer Autorin/eines Autors eines Jahres, sind diese jeweils nach der Jahresangabe mit "a", "b" usw. zu unterscheiden.

Beispiel: Vgl. Bottler 1982a, S. 30.

Sind mehr als drei Autorinnen/Autoren an einer Veröffentlichung beteiligt, werden nur der erste Name und das Kürzel "u.a." (und andere) verwendet.

Beispiel: Vgl. Bottler u.a. 1983, S. 29.

Ist die Autorin/der Autor eines Textes nicht bekannt, wird dies mit dem Kürzel "o.V." (ohne Verfasserangabe) deutlich gemacht. Entsprechendes gilt für die Jahresangabe und das Kürzel "o.J." (ohne Jahresangabe).

Beispiel: Vgl. o.V. 1999, S. 97.

Bezieht sich der Literaturverweis auf zwei oder mehrere Seiten, ist dies mit dem Kürzel "f." (folgende) oder "ff." (fortfolgende) zu markieren.

Beispiel: Vgl. Bottler 1982, S. 30 ff.

Bei Rechtsvorschriften werden z.B. der Paragraph und gegebenenfalls Absatz und die Rechtsvorschrift (falls möglich in der offiziellen Abkürzung) angegeben.

Beispiel: § 1 Abs. 1 SGB XI.

 

Literaturangaben im Literaturverzeichnis

Das Literaturverzeichnis enthält die im Text zitierten Veröffentlichungen, sortiert nach den Nach- und gegebenenfalls Vornamen in alphabetischer Reihenfolge. Für die einzelnen Publikationen gelten nachstehend aufgeführte Zitierregeln als Empfehlung. Es ist durchaus zulässig, von diesen Empfehlungen abzuweichen. Allerdings muss die Zitierweise innerhalb einer Veröffentlichung einheitlich sein.

Falls der Typ eines zu zitierenden wissenschaftlichen Werks (z.B. Loseblattsammlung) nachfolgend nicht aufgeführt ist, muss für die Arbeit eine individuelle Formel definiert werden. Idealerweise sollte sie möglichst einfach, aber dennoch ausreichend präzise sein.

Monografien

Formel: Nachname {der Autorin/des Autors}, Vorname {der Autorin/des Autors} [mehrere Personen mit "," trennen, ab der zweiten Person Vorname Nachname, ab der vierten Person mit "u.a." abkürzen], Titel {der Monografie, gegebenenfalls mit Untertitel}, Zahl der Auflage [erst ab der zweiten Auflage aufnehmen], Erscheinungsort/e [ab dem vierten Ort mit "u.a." abkürzen] Erscheinungsjahr.

Beispiel: Bottler, Jörg, Wirtschaftslehre des Großhaushalts, Stuttgart u.a. 1982.

Bei (noch) nicht in einem Verlag erschienenen Diplomarbeiten, Dissertationen und Habilitationen ist nach dem Titel (gegebenenfalls mit Untertitel) und statt des Erscheinungsortes der Zusatz "Diplomarbeit", "Dissertation" oder "Habilitation" und der Ort der Hochschule aufzunehmen.

Beispiel: Rho, Jeong Ok, Modell eines Gemeinschaftsverpflegungsbetriebes und seines Qualitätsmanagements sowie Transfer der Konzeption auf koreanische Gemeinschaftsverpflegungsbetriebe, Dissertation Gießen 1999.

Sammelwerke

Sammelwerke werden wie Monografien zitiert. Allerdings ist nach Angabe der Herausgeberin/des Herausgebers die Herausgabe mit dem Kürzel "Hrsg." zu kennzeichnen.

Beispiel: Bottler, Jörg, Britta Nöding, Birgit Strecker (Hrsg.), Qualitätsmanagement, Niederkleen 1997.

Sammelwerksbeiträge

Formel: Nachname {der Autorin/des Autors}, Vorname {der Autorin/des Autors} [mehrere Personen mit "," trennen, ab der zweiten Person Vorname Nachname, ab der vierten Person mit "u.a." abkürzen], Titel {des Beitrags, gegebenenfalls mit Untertitel}, in: Titel {des Sammelwerks, gegebenenfalls mit Untertitel}, hrsg. von Vorname {der Herausgeberin/des Herausgebers} Nachname {der Herausgeberin/des Herausgebers} [mehrere Personen mit "," trennen, ab der vierten Person mit "u.a." abkürzen], Zahl der Auflage [erst ab der zweiten Auflage aufnehmen], Erscheinungsort/e [ab dem vierten Ort mit "u.a." abkürzen] Erscheinungsjahr, Seiten {des Beitrags im Sammelwerk}.

Beispiel: Aldendorf, Ursula, Tanja Wassmann, Birgit Strecker, Qualität und Qualitätsmanagement, in: Qualitätsmanagement, hrsg. von Jörg Bottler, Britta Nöding, Birgit Strecker, Niederkleen 1997, S. 16-24.

Zeitschriftenaufsätze

Formel: Nachname {der Autorin/des Autors}, Vorname {der Autorin/des Autors} [mehrere Personen mit "," trennen, ab der zweiten Person Vorname Nachname, ab der vierten Person mit "u.a." abkürzen], Titel {des Aufsatzes, gegebenenfalls mit Untertitel}, in: Bezeichnung der Zeitschrift, Jahrgangsangabe, Jahr, Heft [nur falls die Seiten des Zeitschriftenjahrgangs nicht fortlaufend nummeriert sind], Seiten {des Aufsatzes in der Zeitschrift}.

Beispiel: Bottler, Jörg, Eva Amrhein, Tanja Klink, Der Beitrag der Balanced Scorecard zur Entwicklung eines strategisch mehrdimensionalen Zielsystems, in: Hauswirtschaft und Wissenschaft, 49. Jg., 2001, S. 133-138.

Zeitungsartikel

Zeitungsartikel werden wie Zeitschriftenaufsätze zitiert. Allerdings ist nach der Bezeichnung der Zeitung und statt der Angabe des Jahres und des Hefts das Datum der Ausgabe aufzuführen.

Rechtsvorschriften

Formel: Bezeichnung des Gesetzes (gegebenenfalls offizielle Abkürzung) vom Datum {der Beschlussfassung} (z.B. Bundesgesetzblatt mit Seitenangabe), zuletzt geändert durch Bezeichnung des Gesetzes (gegebenenfalls offizielle Abkürzung) vom Datum {der Beschlussfassung} (z.B. Bundesgesetzblatt mit Seitenangabe).

Beispiel: Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG) vom 10. April 1991 (BGBl. I S. 886), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser (Fallpauschalengesetz - FPG) vom 23. April 2002 (BGBl. I S. 1412).

Texte aus dem Internet

Formel: Nachname {der Autorin/des Autors}, Vorname {der Autorin/des Autors} [mehrere Personen mit "," trennen, ab der zweiten Person Vorname Nachname, ab der vierten Person mit "u.a." abkürzen], Titel {des Beitrags, gegebenenfalls mit Untertitel}, Quelle: Internet-Adresse, Stand: Datum {des Aufrufens der Internetquelle}.